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Es bleibt dabei

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An den Freiburger Mittelschulen arbeiten Musik-, Zeichen- und Sportlehrer zwei Wochenlektionen mehr als die anderen Lehrkräfte. Begründet wird dies damit, dass sie weniger Zeit brauchen, um ihre Lektionen vorzubereiten, weniger Stunden damit verbringen, Prüfungen zu korrigieren, und kaum jemals Elterngespräche haben, dies etwa im Unterschied zu Mathematiklehrerinnen und Englischlehrern.

Drei Speziallehrer hatten sich gegen diese Ungleichbehandlung gewehrt. Mit ihrem Anliegen blitzten sie indes vor dem Kantonsgericht ab. Dagegen erhoben sie vor dem Bundesgericht eine Beschwerde, die das Gericht guthiess. Es wies die untere Instanz an, das Verfahren in einer öffentlichen Verhandlung durchzuführen, an der sich die Lehrerin und die beiden Lehrer äussern können.

Vor der besagten zweiten Verhandlung stellten die Beschwerdeführer allerdings ein Ausstandsbegehren gegen das Richterkollegium, welches das erste Urteil gefällt hatte. Das Kantonsgericht lehnte dieses Begehren aber ab. Es setzte sodann einen neuen Verhandlungstermin fest und gab bekannt, dass es in einer Dreierbesetzung richten werde. Eine Fünferbesetzung werde nur verlangt, wenn ein kantonales Gesetz auf übergeordnetes Recht zu überprüfen sei, nicht aber bei einem Reglement. Im gleichen Zug lehnte es weitere Beweisanträge ab. Damit fühlten sich die Lehrpersonen in ihrem Gefühl bestätigt, dass die Kantonsrichter voreingenommen seien. Sie stellten ein zweites Ausstandsbegehren, welches das Gericht erneut ablehnte. Dies tut nun auch das Bundesgericht. Die Ablehnung der Beweisanträge lasse keine Schlüsse über die Unparteilichkeit der Richter zu.

rsa

 

Bundesgericht, Entscheid 8C_474/2019; Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 601 2019 67

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