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Es braucht ein objektives Zulassungsverfahren

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Replik zum Leserbrief «Hausärztinnen und -ärzte am Anschlag», FN vom 9. Mai

Die Situation der medizinischen Grundversorgung wird sich in den kommenden Jahren zuspitzen. Ein Schuldiger für diesen Umstand ist jeweils rasch gefunden: der Numerus clausus. Dieser kann aber weder berufspolitische Probleme (wie etwa die angesprochene Entlöhnung der verschiedenen Spezialisierungen) lösen noch vorhersagen, wie sich ein Mensch und dessen Interessen in den folgenden sechs bis acht Jahren der Ausbildung noch entwickeln werden. Die einzige Aufgabe des Tests besteht darin, jene Personen bevorzugt zum Studium zuzulassen, die selbiges mit höherer Wahrscheinlichkeit erfolgreich und in kürzerer Zeit abschliessen. Er stellt das einzige objektive Kriterium (anders als etwa Praktikumsleistungen, die auch aus anderen Gründen für eine Zulassung nicht geeignet wären) dar, mit dem es möglich ist, diese Entscheidung fair zu treffen, und weist nachweislich einen hohen Zusammenhang mit dem Studienerfolg auf. Damit garantiert der Test die effiziente Nutzung der verfügbaren Studienplätze.

Bedenklich ist die Aussage des Verfassers, die den Grundversorgern und «Psychiatrie-Geeigneten» geringere kognitive Fähigkeiten zuschreibt als den an anderen Disziplinen Interessierten. Glücklicherweise ist dieser Zusammenhang empirisch nicht feststellbar – Personen, die sich (vor dem Studium) für eine Karriere in der Hausarztmedizin interessieren, erzielen am EMS, also dem Eignungstest für das Medizinstudium, gleich gute Werte wie alle anderen Kandidatinnen und Kandidaten.

Die verfügbaren Studienplätze lassen sich seit der Einführung des reformierten Studiengangs nicht beliebig erhöhen, da sie bereits früh in der Ausbildung entsprechende Laborplätze, Patientinnen und Patienten sowie Ähnliches erfordern. Sämtliche Universitäten sind bestrebt, diese Platzzahl weiter zu erhöhen, eine Bereitstellung von über 4000 Plätzen, die eine Zulassung aller Interessierten (vorerst) ermöglichen würden, ist aber jenseits aller praktischen Umsetzbarkeit. Ein objektives und faires Zulassungskriterium bleibt also unverzichtbar.

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