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Es gibt Kritik an der neuen Freiburger Fahrzeugbesteuerung

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Eine Besteuerung nach Leistung sowie Rabatte für sparsame und sauberere Fahrzeuge: So ist die neue Freiburger Fahrzeugbesteuerung aufgebaut. Ein Industrieingenieur aus Bösingen lehnt das Leistungskriterium ab.

Zum Jahreswechsel kommt im Kanton Freiburg eine neue Fahrzeugbesteuerung. Bei den Personenwagen besteht sie aus drei Säulen: einer Grundsteuer, einer Energiekomponente und einer Umweltkomponente. Die Grundsteuer orientiert sich an der Leistung des Autos gemäss Fahrzeugausweis. Je mehr Kilowatt, desto höher ist der Tarif. Die Skala reicht von 246 Franken für eine Leistung von maximal 25 Kilowatt bis 1421 Franken für Autos ab 351 Kilowatt.

Die Umweltkomponente und die Energiekomponente reduzieren die Grundsteuer: Eine Reduktion von 30 Prozent gibt es für Halterinnen und Halter von Fahrzeugen mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb. Wer ein Auto mit einem Hybrid- oder Gasantrieb fährt, muss 15 Prozent weniger bezahlen. Für Fahrzeuge mit Energieetikette A gibt der Kanton eine Reduktion von 30 Prozent. Diese Reduktionen sind kumulierbar. Das bedeutet, die Grundsteuer eines Autos reduziert sich um 60 Prozent, wenn dieses die Bedingungen für die Umweltkomponente und die Energiekomponente erfüllt.

Tesla mit höherer Grundsteuer

Die neue Fahrzeugbesteuerung sieht Bernhard Hautle aus Bösingen kritisch. Der pensionierte Maschinen-, Sicherheits-, Energie- und Industrieingenieur lehnt es ab, dass die Leistung des Autos ausschlaggebend ist für die Grundhöhe der Steuer. Ihn stört, dass er zum Beispiel für seinen elektrobetriebenen Tesla mit einem umgerechneten Verbrauch von weniger als zwei Liter pro 100 Kilometer eine höhere Grundsteuer zahlen muss als für seinen Oldtimer Chevrolet Camaro. Letzterer verbrauche 15 Liter Benzin pro 100 Kilometer. «Grundsätzlich entspricht diese Besteuerung der Leistung überhaupt nicht den Klimabemühungen der heutigen Welt und gibt vollständig falsche Signale», so Bernhard Hautle. Die Leistung sage nichts aus über den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoss eines Fahrzeugs.

Bei Verbrennungsmotoren sei es tatsächlich so, dass diese je grösser und stärker sie sind, desto mehr Energie verbrauchen. «Dabei produzieren sie primär Wärme und daneben etwas Bewegungsarbeit.» Beim Elektromotor, der einen deutlich höheren Wirkungsgrad hat und nur wenig Abwärme produziert, sei das anders. Der Energieverbrauch passe sich hier viel stärker dem jeweiligen Bedarf an. Elektroautos würden nur jenen Strom beziehen, den sie gerade benötigen, unabhängig von der maximal möglichen Motorleistung.

Als Alternative schlägt Bernhard Hautle vor, die Besteuerung am Energieverbrauch festzumachen. Hierfür sollten die Daten des Typenscheins der jeweiligen Fahrzeuge verwendet werden. Leistung, Motorengrösse und -art, Gewicht sowie die Fahrweise seien primär die Elemente, welche den Energieverbrauch beeinflussen und sich somit in der Besteuerung wiederfinden würden.

Weil die Neuzulassungen von benzin- oder dieselbetriebenen Autos abnehmen und damit auch die Einnahmen aus der Mineralölsteuer zurückgehen werden, schlägt der pensionierte Ingenieur vor, später in einem zweiten Schritt zum Beispiel die Anzahl der gefahrenen Kilometer in die Berechnung der Fahrzeugsteuer aufzunehmen. Dann müssten die Autofahrerinnen und -fahrer, welche mehr unterwegs sind, entsprechend mehr bezahlen. Für Berufsfahrer müsste eine Entlastung geprüft werden.

Thema in der Vernehmlassung

Angesprochen auf die Kritik aus Bösingen bestätigt Marc Rossier, Direktor des Amts für Strassenverkehr und Schifffahrt (OCN), dass der Energieverbrauch eines Autos stark von der Anzahl der gefahrenen Kilometer und dem Fahrstil abhängt. Diese Faktoren würden bereits heute besteuert, und zwar über die Treibstoffsteuer. Wer mehr fährt und mehr Treibstoff tankt, bezahlt auch mehr. Der Kanton Freiburg beziehungsweise das OCN verfügen jedoch nicht über Angaben zur Anzahl gefahrener Kilometer der Autos.

Zur neuen Besteuerung ab 2022 schreibt er, je stärker der Motor sei, desto mehr Benzin oder Strom werde verbraucht. Ebenfalls sei der CO2-Wert höher, je stärker der Motor sei. Bei Elektromotoren gebe es auch die graue Energie, also die Energie, welche von der Herstellung bis zur Entsorgung eines Produkts benötigt wird. «Kurz gesagt, ob ein Verbrennungs- oder ein Elektromotor verwendet wird, ein starker Motor bedeutet einen höheren Energieverbrauch und mehr Emissionen in Form von CO2 und so weiter.»

Ob eine Besteuerung der Fahrzeuge nach ihrer Leistung zielführend ist, war schon während der Vernehmlassung des entsprechenden Gesetzes ein Thema. Der Staatsrat hielt am Kriterium der Leistung fest und schrieb in seiner Botschaft an den Grossen Rat: «Mit der Fahrzeugleistung als Besteuerungskriterium lässt sich sowohl die Ökobilanz des Fahrzeugs als auch die Steuerkraft der fahrzeughaltenden Person sachgerecht berücksichtigen. Je grösser die Leistung eines Fahrzeugs, desto wahrscheinlicher ist es, dass auch seine Umweltbelastung und sein Kaufpreis hoch sind. Für Fahrzeuge mit günstiger Ökobilanz sind Steuerreduktionen vorgesehen.»

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