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Es gilt, kühlen Kopf zu bewahren

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Am 14. Juni stimmen wir über die Erbschaftssteuerreform ab. Die Vorlage sieht vor, eine nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer von 20 Prozent auf alle Nachlässe und Schenkungen von über zwei Millionen Franken zu erheben. Der Ertrag dieser Steuer, der von den Initianten auf drei Milliarden geschätzt wird, würde zu zwei Dritteln der AHV und zu einem Drittel den Kantonen zukommen.

Bei einer Annahme würden, ausgenommen der Ehemann oder die Ehefrau beziehungsweise eingetragener Partner oder eingetragene Partnerin, alle Nachkommen besteuert werden, sogar die eigenen Kinder. In diesem Jahr hatten wir eine der höchsten Steuereinnahmen in der Geschichte des Bundesstaats, und gewisse politische Lager wollen immer mehr Steuern, Abgaben und Regulierungen?

Wir wollen doch in einem freien Land leben, wo man sich etwas aufbauen kann, ohne dass es einem vom Staat direkt weggenommen wird, wenn man es der nächsten Generation übergeben möchte. Die Initiative nimmt zum einen, da es schon kantonale Erbschaftssteuern gibt, den Kantonen die Finanzhoheit weg, und zum anderen schwächt sie die Steuermasse und somit die Einnahmen aus der Vermögenssteuer. Diese Steuerreform ist ein weiterer Eingriff, nicht nur in die Freiheit der Familie, sondern auch in das Unternehmertum, das auch von der Initiative betroffen ist, da es viele Familienunternehmen gibt, die von der Reform betroffen sind.

Das Volk wird einen kühlen Kopf bewahren und diese Initiative entschieden ablehnen.

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