Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Es ging nur um ein paar Sekunden

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Es ging nur um ein paar Sekunden

Gerichtsverhandlung nach einem Unfall mit Todesfolge

Vor dem Strafgericht des Sensebezirks in Tafers ist gestern ein Unfall mit tödlichem Ausgang verhandelt worden. Der 78-jährige Lenker eines Kleinjeeps ist wegen fahrlässiger Tötung zu 40 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt worden.

Von IMELDA RUFFIEUX

Der tragische Unfall ereignete sich am 24. April 2002 auf der Strecke Plaffeien-Schwarzsee. Der Angeklagte war mit seinem Kleinjeep, einem so genannten Motorkarren, von Plaffeien her unterwegs nach Sangernboden. Als er bei Zollhaus abbiegen wollte, kam es zu einem frontalen Zusammenstoss mit einer entgegenkommenden Velofahrerin. Die knapp 54-jährige Frau wurde weggeschleudert und verstarb kurz darauf an den Folgen des Unfalls.

Der Unfall ereignete sich an einem Vormittag, gegen 10.40 Uhr, bei Regen und nasser, leicht abfallender Strasse. Tests der Polizei ergaben, dass der Jeep beim Unfall wohl mit 25 bis 27 km/h unterwegs gewesen war. Die Maximalgeschwindigkeit des Gefährts, das unter die Kategorie landwirtschaftliche Fahrzeuge fällt, beträgt 40 km/h.

Der Angeklagte hatte in einer ersten Einvernahme gegenüber der Polizei gesagt, er habe die herankommende Velofahrerin gesehen, habe aber gedacht, es reiche füglich zum Abzweigen. Er habe Richtung Sangernboden geschaut und sei erst durch seine Gattin (Beifahrerin) wieder auf die Velofahrerin aufmerksam gemacht worden. Er habe gebremst, konnte aber die Kollision nicht vermeiden.

Das Auto übersehen?

Das Ehepaar sagte aus, dass die Velofahrerin sehr schnell unterwegs war. Sie trug einen Helm und hielt den Kopf gesenkt. «Es kam mir vor, als ob Frau R. uns gar nicht oder erst im letzten Moment gesehen hat», sagte der Fahrer gestern aus. Er habe das Gefühl gehabt, dass sie nicht in ihrer Spur geblieben, sondern leicht in Richtung Sangernboden-Einfahrt abgebogen sei.

Der heute 78-jährige Mann ist nach dem Unfall nur noch selten Auto gefahren und fährt heute gar nicht mehr. Er habe grosse Mühe gehabt, den Unfall zu verarbeiten, erklärte er.

Sorgfaltspflicht verletzt?

Vor dem Strafgericht Sense unter der Leitung von Gerichtspräsident Peter Rentsch wurde versucht, den Unfallhergang zu rekonstruieren. Während die Staatsanwaltschaft und die Vertretung der Zivilpartei klar von einem sorgfaltswidrigen Verhalten ausgingen, wurde dies von der Verteidigung stark angezweifelt.

Für Nora Seravalli stellte sich die Frage, wann der Fahrer die Frau gesehen hat. Sie hielt fest, dass der Lenker vor dem Abbiegen noch einmal in Richtung Schwarzsee hätte schauen sollen. «Er verliess sich auf seine Einschätzung, dass die Zeit zum Abbiegen ausreicht.»

Dem Angeklagten sei eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorzuwerfen, die Kollision hätte vermieden werden können. Es habe ihm an Aufmerksamkeit gefehlt, argumentierte sie. Sie beantragte eine Strafe von zwei Monaten Gefängnis bedingt auf eine Probezeit von zwei Jahren sowie eine Busse von 1000 Franken.

«Opfer machte keinen Fahrfehler»

Der Anwalt der Zivilpartei, Elmar Perler, schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft bezüglich Ablauf des Unfalls an. Er wies auf die widersprüchlichen Aussagen des Fahrers hin, wann er die Frau vor dem Abbiegen gesehen habe. «Es gibt keinen Hinweis, dass das Opfer einen Fahrfehler gemacht hat.» Es sei schon fast kriminell, wenn man weiterfahre, wenn man einen Radfahrer entgegenkommen sehe und trotzdem weiterfahre, führte Elmar Perler aus. Er bemängelte, dass der Angeklagte nicht die Grösse gehabt habe, den Fehler zuzugeben und sich zu entschuldigen.

«Vortrittsregel nicht missachtet»

Etwas anders sah es der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt André Clerc. Er wies darauf hin, dass nur gerade zwei Sekunden vergingen zwischen dem Zeitpunkt, als der Lenker mit dem Abbiegemanöver begann, und der Kollision. Sein Mandant habe die Vortrittsregel nicht missachtet und damit die Sorgfaltspflicht nicht verletzt. «Es wäre nicht zu einem Unfall gekommen, wenn Frau R. nichts gemacht hätte und einfach weiter geradeaus gefahren wäre», hielt André Clerc fest.

Der Unfall sei nicht im Bereich des Vortrittsrechts, sondern bereits auf der nicht vortrittsberechtigten Strasse nach Sangernboden geschehen. Warum das Opfer nach rechts auswich, könne nicht mehr geklärt werden. Er sah ein mitwirkendes Fehlverhalten des Opfers als gegeben und beantragte für seinen Mandanten einen Freispruch.

40 Tage Gefängnis bedingt

Das Strafgericht Sense verurteilte den Fahrer zu 40 Tagen Gefängnis bedingt, mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse von 1000 Franken. Das Gericht hiess auch die Zivilbegehren im Grundsatz gut; ausserdem muss der Verurteilte die Parteikosten, die Gerichtsgebühren und die Kosten des Verfahrens tragen.

Vortrittsberechtigte Velofahrerin

Entscheidend sei, dass der Lenker als Linksabbieger vortrittsbelastet und die Velofahrerin vortrittsberechtigt sei, erklärte Gerichtspräsident Peter Rentsch in der kurzen Urteilsbegründung. Es sei heute nicht mehr restlos abzuklären, wie weit weg das Velo war, als das Auto mit dem Abbiege-Manöver begann. Es sei dem Autofahrer deshalb vorzuwerfen, dass er dieses Manöver eingeleitet habe, obwohl das Vortrittsrecht bei so geringer Distanz beeinträchtigt gewesen sei. Das Gericht sah es auch nicht als erwiesen an, dass der Unfall hätte vermieden werden können, wenn das Opfer geradeaus gefahren wäre.

Meistgelesen

Mehr zum Thema