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Es war zu schön, um wahr zu sein

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Seine Aufgabe war einfach: Er sollte Geld, das auf sein eigenes Bankkonto überwiesen wurde, abheben und auf das Konto seines Arbeitgebers einzahlen. Doch dann klingelte die Freiburger Staatsanwaltschaft an der Türe des Jus-Studenten: Er hatte sich der versuchten Geldwäsche schuldig gemacht.

Der Arbeitgeber des Studenten hatte es geschafft, die Bankdaten eines Mannes zu erhalten. Mit diesen überwies der Arbeitgeber 12 780 Franken von dessen Konto auf das des Freiburger Jus-Studenten. Der Geschädigte reichte Anzeige wegen unbefugter Datenbeschaffung ein. Und als der Jus-Student das Geld abheben wollte, hatte die Bank das Geld bereits blockiert; auch ein zweiter Versuch des Studenten einige Tage später, das Geld zu holen, scheiterte.

Mittels Strafbefehl hat die Freiburger Staatsanwaltschaft den 22-Jährigen nun wegen versuchter Geldwäsche verurteilt. Staatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach hält im Strafbefehl fest, dass Geldwäsche bewusst ausgeführt werden muss, um gebüsst zu werden. Im vorliegenden Fall habe alles darauf hingewiesen, dass das Geschäft nicht legal sei. So habe der Arbeitgeber den Studenten angewiesen, zu lügen, um an das Geld zu kommen. Zudem seien die Arbeitsbedingungen so verlockend gewesen, dass sie «zu schön waren, um wahr zu sein». Der Student habe Geld erhalten und dieses auf ein weiteres Konto einzahlen müssen. «Das erfüllt den Tatbestand der Geldwäsche.» Der Student habe all dies erkennen können – umso mehr, als er als Jus-Student Kenntnisse in Recht habe.

Der Student muss eine Busse von 1000 Franken sowie Verfahrenskosten in der Höhe von 500 Franken bezahlen.

njb

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