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«Es wird einen klaren Schnitt mit Damien Pillers Seilschaften geben»

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Die Tage der aktuellen Verwaltung der Migros-Genossenschaft Freiburg-Neuenburg (MNF) sind gezählt. Auf Ende Juni treten der Präsident der Regionalgenossenschaft, Damien Piller, sowie seine Verwaltungskollegen Philippe Menoud, Marcelle Junod und Jean-Paul Eltschinger zurück. Damit endet eine Amtszeit, die von Querelen mit dem Mi­gros-Genos­senschaftsbund in Zürich (MGB) geprägt war und in einem Strafverfahren gegen Piller wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung im Fall von zwei Immobilien­projekten gipfelte sowie in einer Strafuntersuchung wegen Wahlbetrugs (die FN berichteten).

Urabstimmung noch gültig

Dass die Verwaltungsmitglieder trotz gefälschter Wahlzettel bei der Urabstimmung im November 2019 im Amt geblieben sind, sei bedauerlich, sagt MGB-Anwalt Joachim Lerf. Unter Berücksichtigung der gefälschten Wahlzettel wären Piller und die anderen Verwaltungsmitglieder nämlich schon im November klar abgesetzt worden. «Es hätte ihnen gut angestanden per sofort zurückzutreten.» Doch leider werde durch die Feststellung der Fälschung durch die Ecole des sciences criminelles von der Universität Lausanne die Urabstimmung nicht automatisch für ungültig erklärt. Solange das Strafverfahren laufe, sei darum auch eine vom Genossenschaftsrat der MNF diesbezüglich eingereichte Zivilklage sistiert.

Nachfolger in den Startlöchern

Allerdings könne der MGB mit dem weiteren Verbleib der Verwaltungsmitglieder für zwei Wochen leben. Wichtiger erscheint Lerf, dass es danach «einen klaren Schnitt mit den Seilschaften Damien Pillers geben wird». Denn in der neuen Verwaltung würden nur noch Personen einsitzen, die keinerlei zwischenmenschliche und geschäftliche Verbindungen zur alten Führungsriege besässen. Im laufenden Wahlverfahren für die Nachfolge stünden nur Kandidaten zur Verfügung, die vom MGB und dem Genossenschaftsrat MNF vorgeschlagen worden seien. «Weil innerhalb der Frist keine Kandidaturen durch Genossenschafter eingereicht worden sind und weil nicht mehr Kandidaturen vorliegen als Sitze zu vergeben sind, werden die vorgeschlagenen Personen am 22.  Juni im Migros-Magazin als in stiller Wahl gewählt bekannt gegeben», so Lerf. Bezüglich der Personalien sei man sich zwischen Zürich und Neuenburg Freiburg einig. «Es gibt keinen familieninternen Disput über die Nachfolge.»

Zukunft der Migros Avry?

Und was bedeutet der Führungswechsel für das von Piller eingefädelte Migros-Einkaufszentrum mit Vergnügungspark sowie mit der projektierten Wohnüberbauung durch Privatfirmen Pillers? Könnte die Regionalgenossenschaft aus dem 250 Millionen-Projekt nun aussteigen, aus dem sich der MGB bereits verabschiedet hatte, weil überrissen? «Mit einer neuen Verwaltung kommen nicht alle bisherigen Verpflichtungen auch zu Fall», hält Lerf dazu fest. Es werde nun Aufgabe der neuen Verwaltung sein, das Projekt zu analysieren, zu schauen, wo es steht und in welche Richtung es weitergeführt werden soll. Zum jetzigen Zeitpunkt könne man nicht sagen, dass das Projekt nicht so gebaut werde wie geplant. «Das bleibt eine Option», sagt Lerf.

Klar dagegen sei, dass die Bauherrin, die Avry Centre AG, die zu hundert Prozent der MNF gehört, künftig auf die Dienste Damien Pillers als Anwalt verzichten wird. Ob dessen Wohnbauten noch Teil des künftigen Projekt sein werden, darf ebenfalls bezweifelt werden.

Aufgrund eines durch das Kantonsgericht verfügten Baustopps stehen die Bagger vor Ort eh still. Dies so lange der teilrevidierte Ortsplan noch nicht in Kraft ist (siehe Kasten).

Ortsplan Avry

Baudirektion weist Einsprachen ab – das hilft der SBB-Haltestelle

Die kantonale Baudirektion hat letzte Woche zwei Einsprachen gegen die Teilrevision des Ortsplans von Avry abgewiesen. Staatsrat Jean-François Steiert bestätigt eine entsprechende Meldung der Zeitung «Le Matin Dimanche». «Wir wollten den Weg frei machen für die Haltestelle der SBB, die ebenfalls an der Teilrevision hängt.» Zudem entspreche diese dem neuen Kantonalen Richtplan. Der Kanton rücke mit der Entscheidung nicht von seiner Position ab, dass für laufende Ortsplanrevisionen während einer Übergangsfrist der alte Richtplan gelten könne. Der Kanton wartet diesbezüglich auf grünes Licht durch das Bundesgericht. «Das hindert uns nicht daran, Teile dieser Ortspläne nach dem neuen Richtplan zu prüfen», so Steiert. Das Kantonsgericht urteilte dagegen, dass der neue Richtplan auf die gesamte Revision eines Ortsplans anzuwenden sei.

Die Einsprecher wehren sich gegen den Bau des Avry-Centre, weil die dort geplante Wohnüberbauung eigene Immobilienprojekte gefährde. Sie wollen gegen die Abweisung der Einsprachen beim Kantonsgericht rekurrieren.

rsa

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