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«Es wurde kein einziger Joint gedreht»

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Unter anderem, weil sie im Emmental in den Jahren 2010 und 2011 Hanf zur Produktion von Betäubungsmitteln angepflanzt haben sollen, mussten sich diese Woche ein 44-jähriger Freiburger und ein 39-jähriger Berner in einem Strafprozess vor dem Bezirksgericht in Tafers verantworten. Auch der zwei Jahre jüngere Bruder des Berners ist angeklagt. Er soll den Hauptangeklagten seinen Bauernhof für das Anpflanzen von THC-reichem Hanf zur Verfügung gestellt haben, heisst es in der Anklageschrift der Freiburger Staatsanwaltschaft (die FN berichteten). Gestern hielten die Parteien ihre Plädoyers.

Destillation als Vorwand

«Hanf kann man legal anpflanzen» eröffnete Markus Julmy, stellvertretender Generalstaatsanwalt, sein Plädoyer, «aber man kann daraus auch illegale Produkte herstellen. Ausgangspunkt ist dieselbe Pflanze.» Die Angeklagten hatten im Zusammenhang mit dem Anbau von 1,8-prozentigem Hanf im Emmental immer wieder betont, diesen ausschliesslich für die Destillation von ätherischen Ölen verwendet zu haben. Diese Produkte seien rechtlich zulässig, hätten sie doch keinen THC-Gehalt mehr, erklärte Julmy. «Die eine oder andere prächtige Pflanze fällt auf dem Weg zur Destillation aber vom Karren und verlässt auf diese Weise auch gleich den Pfad der Tugend», warf der Staatsanwalt den Angeklagten–die er als «janusköpfige oder zumindest schielende Wesen» charakterisierte–vor, das Destillieren der Pflanzen nur als Vorwand betrieben zu haben. Er plädier- te bei der Beurteilung des «immensen Aufwandes», welchen die beiden Hauptangeklagten im Emmental beim Hanfanbau betrieben hätten, an den «gesunden Menschenverstand» des Gerichts um Präsident Reinold Raemy. Für den 44-jährigen Freiburger, der sich im selben Prozess für in Fendringen bei Bösingen begangene Straftaten geständig zeigte, forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten; davon acht Monate unbedingt. Unter anderem hatte der Mann den Anbau und den Verkauf von mehreren Dutzend Kilogramm Marihuana zwischen 2006 und 2009 zugegeben. Für den älteren der beiden Brüder beantragte Julmy eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten, davon zehn Monate unbedingt. Wegen Gehilfenschaft beantragte Julmy auch für den jüngeren Bruder eine bedingte Haftstrafe von acht Monaten mit dreijähriger Probezeit.

Ganz anders beurteilten die Verteidiger der Angeklagten den Hanfanbau im Emmental. Gegen seinen Mandanten gebe es keine Beweise zum Handel mit Betäubungsmitteln in dieser Zeit, meinte etwa der Verteidiger des Freiburgers. Er beantragte deshalb «nur» die Vorfälle in Fendringen zu sanktionieren und von einer unbedingten Freiheitsstrafe abzusehen. «Aus diesem Hanf wurde kein einziger Joint gedreht», sagte Rechtsanwalt Yves Reich, der den älteren der beiden Brüder verteidigte und dabei dem Staatsanwalt vorwarf, nur deshalb an den Menschenverstand der Richter zu appellieren, weil er sich auf keinerlei Beweise stützen könne: «Aber so geht das nicht. Das Begehen einer Straftat muss bewiesen werden.» Weil aber das Beweisverfahren vernachlässigt wurde, müsse es die Staatsanwaltschaft bei dem belassen, was sie habe, sagte Reich und forderte für seinen Mandanten einen Freispruch. Dies tat auch der Verteidiger des jüngeren Bruders: «Fehlt die Haupttat, kann es auch keine Gehilfenschaft geben.» Die Urteile fallen am 26. Mai.

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