Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Ex-Vormund steht vor Gericht

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Sie ist psychisch krank und bezieht eine volle Invalidenrente. Er ist auch psychisch krank, dazu geistig zurückgeblieben und bezieht ebenfalls eine IV-Rente. Beide standen unter der Obhut jenes Mannes, der gestern vor dem Strafgericht des Saanebezirks bezichtigt wurde, in seiner früheren Funktion als Vormund (siehe auch Kasten) das Ver­trauen, die Schutzbedürftigkeit und die Verletzlichkeit seiner Mündel ausgenutzt zu haben, um sie finanziell zu schädigen. Die Frau soll er zudem gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gezwungen und vergewaltigt haben. Der Angeschuldigte wurde 1997 auf eigene Initiative zum Vormund der heute 67-jährigen Frau ernannt, nachdem ihr Mann gestorben war. Die Vormundschaft dauerte bis Januar 2014. Von 2009 bis 2014 übernahm der Angeschuldigte auch die Vormundschaft ihres damaligen Freundes, das er ebenfalls abgeben musste.

Ausgelöst wurde das Strafverfahren, nachdem sich die Frau im Januar 2014 beim Friedensgericht darüber beklagt hatte, dass sie gegen ihren Willen Frauen bei sich beherbergen müsse, mit denen der Vormund Sex habe. Sie äusserte auch die Vermutung, dass er ihre Geschäfte schlecht führe. Im Verlauf der Voruntersuchung machte sie dann geltend, dass er sie in ihrer Wohnung in Freiburg, in seiner Wohnung in Domdidier oder nach dem Besuch von Hockey-Spielen im Auto sexuell missbraucht habe. Auch der Ex-Freund der Frau machte geltend, dass er Frauen bei sich habe wohnen lassen müssen, mit denen der Vormund Sex gehabt habe. Dieser habe ihm die Sache zudem schmackhaft gemacht, indem er ihm eine ernsthafte Beziehung mit einer der Frauen in Aussicht gestellt habe.

Mit leiser Stimme erzählte gestern der heute 48-jährige Mann von dem, was er erlebt hatte. Dass er nicht einverstanden gewesen sei, dass die Frauen bei ihm wohnten. Auf Nachfragen von Richter José Rodriguez präzisierte er, dass er hin und her gerissen gewesen sei, was die Anwesenheit der Frauen anging. Er erzählte, dass er den Lohn, den er bei einem Winzer verdiente, dem Vormund habe abgeben müssen und nicht über seine Einkünfte habe verfügen dürfen. Ausser 50 Franken pro Monat habe er nichts bekommen. «Ich hatte Angst vor ihm, er war aggressiv und gemein.» Gemäss den Berechnungen der Staatsanwaltschaft soll der Angeschuldigte von 2009 bis 2013 knapp 60 000 Franken veruntreut haben.

Die Frau erzählte dem Gericht, dass sie nie ihr Einverständnis zum Sex mit ihrem Vormund gegeben habe. Dass er – wie auch im Fall ihres Ex-Freunds – einen Zweitschlüssel zu ihrer Wohnung gehabt und allein über die Kreditkarte verfügt habe. Die Staatsanwaltschaft bezifferte den veruntreuten Betrag im Fall der Frau auf 22 000 Franken.

Der Angeschuldigte dementierte dagegen nahezu alle Vorwürfe. Ausgaben für Telefonkarten, Benzin, Einkäufe in einem Military Megastore und so weiter habe er für seine Mündel getätigt. Das Sauna­-Abo und ab und zu eine Kiste Wein seien dagegen für ihn gewesen, gab er zu. Und nein, er habe nicht gewusst, dass er für die Frau hätte Ergänzungsleistungen beantragen sollen. Auf Nachfrage seines Verteidigers erwähnte er zudem, dass er seit Jahren unter Erektionsstörungen leide, weil er Diabetiker sei.

Die Anklage liess das alles nicht gelten. Staatsanwältin Yvonne Gendre machte in ihrem Plädoyer deutlich: «Es geht hier um einen Fall, bei dem der Angeklagte seine Macht ausnutzte, um seine Habgier, seine Unehrlichkeit und seine sexuellen Perversionen auszuleben.» Die Opfer könnten keiner Fliege etwas zuleide tun. «Sie haben nicht die geistigen Kapazitäten, eine Geschichte zu erfinden.» Sie forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Die Privatklägerinnen stellten zudem ein Gesuch um finanzielle Genugtuung.

In einem zweistündigen Plädoyer zerpflückte der Verteidiger des Angeschuldigten, Joao Lopes, die Anklage. «Es geht hier nicht darum, über die Persönlichkeit meines Mandaten zu urteilen, sondern über seine Taten.» Sein Mandant gelte als unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen sei, und diesen Beweis habe die Staatsanwaltschaft nicht erbracht. Lopes forderte einen Freispruch in fast allen Punkten. Der Vergewaltigungsvorwurf und die sexuelle Nötigung seien zudem verjährt. Für qualifizierte Veruntreuung und Erschleichung einer falschen Beurkundung plädierte er auf eine bedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten.

Die Urteilsverkündung ist am 5. März.

«Es geht hier nicht darum, über die Persönlichkeit meines Mandaten zu urteilen, sondern über seine Taten.»

Joao Lopes

Verteidiger des Angeklagten

«Der Angeklagte nutzte seine Macht, um seine Habgier, Unehrlichkeit und seine sexuellen Perversionen auszuleben.»

Yvonne Gendre

Staatsanwältin

Erwachsenenschutzrecht

Vor 2013 wurden auch Laien als Vormünder eingesetzt

Per 1. Januar 2013 wurde das 100-jährige Vormundschaftsrecht vom neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht abgelöst. Mit dem neuen Recht wurde die ganze Organisation neu aufgegleist. Unter anderem wurde die Laienbehörde durch eine professionelle, interdisziplinäre Fachbehörde ersetzt. Die Vormundschaften und Beiratschaften wurden durch individuell zugeschnittene Beistandschaften ersetzt. Es gibt die Begleit-, Vertretungs- und Mitwirkungsbeistandschaft sowie die umfassende Beistandschaft. In Freiburg ist das Friedensgericht die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Sie ordnet entsprechende Massnahmen an. Im konkreten Fall (siehe Haupttext) wurden die beiden Opfer 1997 respektive 2009 nach altem Recht unter Vormundschaft gestellt. Während heute in der Regel Berufsbeistände dieses Amt übernehmen, walteten früher oft Laien als Vormünder. Sie agierten auf Vertrauensbasis. Es reichte aus, dass der Vormund straf- und schuldenfrei war. Einmal pro Jahr musste er eine Rechnung und einen schriftlichen Bericht vorlegen. Gemäss Staatsanwältin Yvonne Gendre ging der Täter so vor, dass der Betrug nicht auffiel.

rsa

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema