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Fahrlässige Tötung

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Fahrzeuglenker verurteilt

Der Unfall ereignete sich am frühen Nachmittag des 12. Septembers 2005 an einer Bushaltestelle im Beauregard-Quartier der Stadt Freiburg. Der Angeklagte lieferte an besagtem Tag Sanitärmaterial an ein Unternehmen in der Beauregard-Allee und hatte sein Fahrzeug auf dem Trottoir parkiert. Nachdem er die Lieferung abgegeben hatte, stieg er wieder ins Fahrzeug – ohne sich vorgängig zu vergewissern, ob jemand hinter dem Lieferwagen stand. Der Lenker fuhr rückwärts los und überfuhr mit dem rechten Hinterrad eine Frau. Das angefahrene Opfer verstarb kurze Zeit später im Kantonsspital Freiburg.

«Fügung des Schicksals»

Am Montag musste sich der fehlbare Lenker vor dem Strafgericht des Saanebezirks in Freiburg verantworten. Für die Staatsanwältin Anne Colliard war klar, dass es sich um einen Fall von fahrlässiger Tötung handelte. Sie forderte 20 Tage Gefängnis bedingt, verbunden mit einer Busse von 800 Franken. In ihrem Plädoyer hielt die Anklage dem Beschuldigten zugute, dass er nicht vorbestraft war und zum fraglichen Zeitpunkt auch nicht rücksichtslos gefahren sei. «Der Angeklagte ist kein gewissenloser Raser», hielt die Staatsanwältin fest. Vielmehr habe er beim Rückwärtsfahren unentwegt in die Rückspiegel geblickt. Da sich das Opfer aber im toten Winkel befand, habe er es nicht gesehen. «Man könnte fast von einer unglücklichen Fügung des Schicksals sprechen», meinte die Staatsanwältin.Ebenfalls begünstigend auf das Strafmass wirke sich die Tatsache aus, dass sich der Angeklagte bei den Angehörigen des Opfers brieflich entschuldigt und an der Beerdigung teilgenommen habe. Von der vorgeladenen Zeugin, der Ehefrau des Lenkers, war zudem zu erfahren, dass der Unfall den Angeklagten derart schwer getroffen habe, dass er noch heute psychologisch betreut werden müsse und unter Schlaflosigkeit leide. «Das alles erhellt zwar den Kontext des fatalen Unfalls, entschuldigt aber nicht das fehlbare Verhalten des Lenkers», so die Anklägerin.

Vorsicht geboten

Michel Bussey, Verteidiger des Angeklagten, unterstrich die aufrechte Reue sowie Anteilnahme seines Mandanten und gab hinsichtlich des Strafmasses zu bedenken: «Dem Angeklagten ist einzig vorzuwerfen, dass er vor dem Einsteigen nicht kontrollierte, ob hinter dem Lieferwagen jemand stand. Die Konsequenzen dieser Nachlässigkeit – der Tod der Angefahrenen – stehen in keinem Verhältnis zum Verhalten des Angeklagten.»Das Gericht folgte den Anträgen der Staatsanwältin vollumfänglich und sprach den Angeklagten der fahrlässigen Tötung schuldig. Es verurteilte ihn zu 20 Tagen Gefängnis, bedingt auf zwei Jahre. Darüber hinaus wurde ihm eine Busse von 800 Franken auferlegt. Gerichtspräsident André Waeber erinnerte in der Urteilsbegründung daran, dass Verkehrsteilnehmer in den frühen Nachmittagsstunden zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet sind – nicht zuletzt der vielen Fussgänger wegen. md

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