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Fahrlässiges Verhalten führte zum Einsturz des Gerüstes am Postgebäude

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: PAscal Jäggi

Vor fünf Jahren ist eine 17-Jährige Frau vor der Freiburger Hauptpost von einem einstürzenden Baugerüst getötet worden. Gestern sprachen die Richter des Strafgerichts des Saanebezirks unter – in Freiburg selten gesehener – grosser medialer Beobachtung ihre Schuldsprüche für sieben Angeschuldigte von diversen Baufirmen aus. Sechs wurden zu bedingten Geldstrafen verurteilt, beim Co-Chef einer Metallbaufirma waren die Zweifel an der Schuld zu gross. Er wurde freigesprochen.

Bedingte Geldstrafen

Die anderen sechs Angeschuldigten wurden zu bedingten Geldstrafen zwischen 120 und 270 Tagessätzen verurteilt. Die höchste Strafe von 270 Tagessätzen gingen an den Bauleiter (80 Franken pro Tagessatz), sowie den Verantwortlichen der übergeordneten Metallbaufirma (je 110 Franken), die für die Fassadenarbeiten am ganzen Gebäude zuständig war. Ersterer war für die Sicherheit des Gerüsts zuständig, der Zweite hat die Verantwortung an seine Zulieferer abgegeben und deren Arbeit nicht überwacht.

Für den Arbeiter, der die letztendlich entscheidenden Änderungen am Baugerüst ausgeführt hat, sprach das Gericht eine Strafe von 120 Tagessätzen à 40 Franken aus. Er hatte drei Verankerungen angebracht, obwohl zuvor neun entfernt wurden, um besser arbeiten zu können. Sein Chef, der den direkten Befehl gegeben hat, erhielt 180 Tagessätze à 80 Franken.

Diese vier haben sich laut Gerichtspräsident Nicolas Ayer der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Verletzung der Regeln der Baukunde schuldig gemacht. Nur in letzterem Punkt sprach das Gericht zwei Verantwortliche von Gerüstbaufirmen schuldig. Für die beiden gab es bedingte Geldstrafen von 150 Tagessätzen à 200 bezie hungsweise 300 Franken (der höhere Ansatz ist durch die persönliche finanzielle Situation der Angeschuldigten bedingt). Wie bei allen anderen gilt die Bewährung auch bei den Gerüstbauern während zwei Jahren. Diesen beiden warf das Gericht vor, dass bereits das von ihnen aufgestellte und kontrollierte Gerüst mangelhaft war. Laut Experten wäre auch dieses Gerüst mit neun Verankerungen in der fraglichen Nacht eingestürzt.

Kaum Schuldbewusstsein

Gerichtspräsident Nicolas Ayer bemängelte bei allen Angeschuldigten das fehlende Schuldbewusstsein. «Auch nachdem der Bericht des Experten klare Fehler aufgezeigt hatte, gab niemand die Schuld zu», meinte er. Mehr noch, am Prozess hätten sie die Verantwortung am Unglück auf die anderen Beteiligten geschoben. Nur gerade der Verantwortliche der übergeordneten Metallbaufirma hatte vor Gericht eine teilweise Schuld eingestanden.

Generalstaatsanwalt Fabien Gasser zeigte sich zufrieden mit dem Prozessausgang. Die Strafen fielen mehr oder weniger so aus, wie er es gefordert hatte. «Für mich gibt es keinen Grund, gegen die Urteile zu rekurrieren», meinte Gasser.

Weiterzug möglich

Unklar ist noch, ob die insgesamt sechs Verteidiger beim Kantonsgericht Rekurse deponieren werden. Einige kündigten das nach der Verhandlung zwar schon an, die meisten wollten aber zuerst noch auf die schriftliche Begründung warten.

Am fatalen 3. März 2006 hatte dieses Baugerüst eine 17-jährige Frau getötet.Bild Vincent Murith/a

Reaktion:Zwiespältig für die Eltern

Die Eltern der getöteten 17-Jährigen sassen auch bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal. Direkt nach der Verhandlung sahen sie die Urteile zwiespältig. In erster Linie sei sie froh, dass Schuldige für den Tod ihrer Tochter bestimmt wurden, sagte die Mutter nach der Urteilsverkündung. «Wir haben fünf Jahre lang die Hölle erlebt», meinte sie aber auch, in Anspielung auf die lange Dauer der ganzen Prozedur. Über das Strafmass zeigte sich die Mutter enttäuscht. «Die Strafen sind ein Hohn», stellte sie klar. Unzufrieden war sie vor allem, weil «die Firmen bei diesen Strafen nichts lernen» werden. Sie hatte gehofft, dass ein Exempel statuiert würde, um die Baufirmen dazu zu bringen, die Sicherheitsregeln durchzusetzen. Aus ihrer Sicht hätten es die Firmen in dem tragischen Fall nicht mal geschafft, dass ihre Angestellten die internen Regeln befolgen.

Auch Jean-Marie Favre, Anwalt der Opferfamilie, war mässig zufrieden. «Das System der Geldstrafen ist einfach nicht gut», so Favre. Er hatte schon im Prozess bemängelt, dass von der Staatsanwaltschaft keine Gefängnisstrafen gefordert wurden. Rekurrieren kann Favre nach der Strafprozessordnung nicht, ausser im Fall des freigesprochenen Angeschuldigten. Das werde er aber nicht tun, erklärte er. pj

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