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Fall Schmitten: Bundesgericht rügt den Ausschluss der Öffentlichkeit

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 Fünf Jahre nach dem ersten Urteil im sogenannten Fall Schmitten geht das Dossier erneut zurück ans Kantonsgericht.

Der Hauptangeklagte im Fall Schmitten, ein heute 26-jähriger Schweizer türkischer Herkunft, hat vor Bundesgericht zum zweiten Mal Recht erhalten. Er hatte gegen das Urteil des Kantonsgerichts vom März 2012 Beschwerde eingereicht und machte darin geltend, das Gericht habe den Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung verletzt. Die Hauptverhandlung im Fall Schmitten hatte, mit Ausnahme der Urteilsverkündung, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden (die FN berichteten). Der Beschwerdeführer rügt, die Vorinstanz habe keine Interessenabwägung vorgenommen und nicht begründet, weshalb die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde.

Das Bundesgericht hat sich in seinem Rückweisungsentscheid mit den Grundsätzen der Öffentlichkeit von Verhandlungen auseinandergesetzt und ist zum Schluss gekommen, dass die Beschwerde gutzuheissen ist und die Sache zur neuen Beurteilung an den Freiburger Strafappellationshof geht.

«Ein Ping-Pong-Spiel»

Die Vorinstanz habe den Entscheid zur Frage nach dem Ausschluss der Öffentlichkeit nicht näher begründet und verkannt, dass bei korrekter Interessenabwägung nicht nur die Interessen des Opfers und des Beschuldigten, sondern auch diejenigen der Öffentlichkeit im Allgemeinen einzubeziehen seien, schreiben die Richter. Der Anwalt des Beschwerdeführers, Tarkan Göksu, ist erleichtert über das Urteil. Es sei für seinen Klienten aber auch unangenehm, da Ping-Pong mit ihm gespielt werde.

Er beantragt Freispruch

Bereits im Dezember 2010 hatte das Bundesgericht den Fall zur neuen Entscheidung zurück ans Kantonsgericht verwiesen. Der 26-Jährige ist in der Folge im März 2012 vom Vorwurf der vollendeten Vergewaltigung freigesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten unbedingt verurteilt worden. Ihm werden versuchte Vergewaltigung und sexuelle Nötigung zur Last gelegt. Er beantragt den Freispruch in diesen Punkten.

Der Fall Schmitten geht auf das Jahr 2005 zurück, als ein Mädchen in einer Wohnung in Schmitten von mehreren Männern zu sexuellen Handlungen und Oralsex gezwungen wurde. Das erstinstanzliche Urteil hatte das Sensler Strafgericht im März 2008 gefällt.

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