400 Franken Busse und 60 Tage Gefängnis unbedingt–so lautet die Strafe für einen 30-jährigen Mann, der Falschgeld in Umlauf gebracht, Kokain konsumiert und eine falsche Identität angegeben hat. Bereits 2004 und 2013 wurde er wegen verschiedener Vergehen verurteilt, wie dem Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist.
Falsche Noten
Im März vor einem Jahr bezahlte der Verurteilte in derselben Nacht eine Prostituierte mit einer gefälschten 200-Franken-Note und einen Taxifahrer mit einer gefälschten 100-Franken-Note. Wenige Tage später hielt die Polizei den Mann an; dabei gab dieser erst eine falsche Identität an und weigerte sich dann, seinen Namen zu nennen. Ebenso weigerte er sich, seine Taschen zu leeren und die Beamten auf den Polizeiposten zu begleiten. Die Polizei musste schliesslich Gewalt anwenden. In der Zeit von Juni bis September 2013 kaufte der Mann ausserdem Kokain, welches er anschliessend konsumierte.
Nun hat die Staatsanwaltschaft den Mann wegen In-Umlauf-Setzen von Falschgeld, Hinderung einer Amtshandlung und Verstoss ge- gen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Da er bereits wegen verschiedener Delikte (unter anderem Diebstahl, Betrugsfälle) vorbestraft war, wurde der bedingte Strafvollzug nicht gewährt. mir