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Familien müssen weiter auf Gelder warten

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Es ist ein Verfassungsauftrag, dennoch fehlen im Kanton Freiburg die gesetzlichen Grundlagen für Ergänzungsleistungen an einkommensschwache Familien. Das Warten wird nun bis in die nächste Legislatur weitergehen. In seiner Antwort auf eine Anfrage der Grossratsmitglieder Bernadette Mäder-Brülhart und Urs Perler (beide Mitte links – CSP, Schmitten) schreibt der Staatsrat: «Gemäss Finanzplan 2017-2021 ist für 2021 ein Betrag für die Vorbereitungsarbeiten vorgesehen, die Einführung des Dispositivs soll 2022 erfolgen.»

In ihrer Anfrage wiesen die Grossräte darauf hin, dass der Staatsrat in einer Antwort auf eine Anfrage 2017 den Gesetzesentwurf für das Jahr danach angekündigt hatte. Das Vernehmlassungsverfahren sei dann aber weiter verschoben worden.

Warten auf den Bund

Der Staatsrat schreibt zwar, der Verfassungsauftrag sei zwingend. Der Kontext rund um die Ergänzungsleistungen habe sich aber erheblich verändert. Die Reform des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen sei in seine Endphase getreten, und ein kantonales Gesetz beziehe sich auf die Anwendung dieses Bundesgesetzes. Es sei somit an die Agenda des Bundes gebunden.

uh

 

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