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Familiengericht:Jähes Ende einer Vision

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Auf Vorschlag der Justizkommission und mit Unterstützung der CVP-, FDP- und SVP-Fraktionen hat der Grosse Rat am Donnerstag mit 49:26 Stimmen die Einführung eines Familiengerichts auf Bezirksebene abgelehnt. Staatsrat Erwin Jutzet hatte sich bis zuletzt engagiert für diese Schweizer Premiere stark gemacht, die aber «nichts Revolutionäres ist», wie er sagte. Er sei überzeugt, dass ein Bezirksgerichtspräsident mit Unterstützung von Fachrichtern Kinderbelangen besser Rechnung tragen könne. Dieses Gericht komme immer dann zum Zug, wenn Interessen der Kinder im Spiel sind.

Theo Studer, Präsident der Justizkommission, welche sich gegen diese Neuerung aussprach, gestand, dass es sich tatsächlich um eine «verführerische Idee» handelt. Sie bringe aber den Kindern und den Familien nichts. Die Gerichtspräsidenten hätten viel Erfahrung im Familienrecht und machten ihre Sache gut. Die Verpflichtung, Fachrichter beizuziehen, würde Entscheide, die oft schnell gefällt werden müssen, nur verzögern.

Die Justizkommission schlage an Stelle eines neunen Gerichts die Stärkung der Mediation in Familienfragen vor, so Studer. Dieser Vorschlag wurde von den Fraktionssprecherinnen gut aufgenommen mit dem Hinweis, dass zusätzlich die Fachausbildung der Richter zu verbessern sei. wb

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