Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Familienzulagen: Staatsrat hält Anpassung an moderne Familienmodelle nicht für realistisch

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Patchwork-Haushalte werden bei den Familienzulagen benachteiligt. Der Staatsrat spricht sich jedoch gegen eine Motion aus dem Grossen Rat aus, die eine Gesetzesänderung vorschlägt.

Familien, in denen mindestens eines der Elternteile Kinder aus einer früheren Beziehung mitbringt, sind längst keine Seltenheit mehr. Obwohl dieses Modell der Patchwork-Familie heute gang und gäbe ist, würden solche Familien in Bezug auf die Familienzulagen benachteiligt, finden die beiden SP-Mitglieder des Grossen Rats, Alizée Rey (Villars-sur-Glâne) und Grégoire Kubski (Freiburg).

In einer im Februar 2023 eingereichten Motion kritisierten sie, «dass der gesetzliche Rahmen für die Familienzulagen der Realität der Patchwork-Familien nicht gerecht wird». Eine Benachteiligung erkennen die Motionärin und der Motionär darin, dass der Zuschlag von zwanzig Franken, der im Kanton Freiburg ab dem dritten Kind gewährt wird, auf der Grundlage der Anspruchsberechtigten und nicht des Haushalts gewährt werde. Das benachteilige Patchwork-Familien, die im selben Haushalt leben.

Das kantonale Gesetz über die Familienzulagen (FZG) müsse dahingehend angepasst werden, dass der gemeinsame Haushalt von Patchwork-Familien bei der Vergabe des Zuschlags berücksichtigt wird.

Staatsrat: Gesetzesänderung unrealistisch

In seiner Antwort räumt der Staatsrat ein, dass moderne Familienmodelle in der Gesetzgebung zu den Familienzulagen tatsächlich zu wenig Beachtung fänden. Er schreibt:

Der Staatsrat hält es für angebracht, die Frage nach einer besseren Berücksichtigung der Realität der Patchwork-Familien hinsichtlich Familienzulagen aufzuwerfen.

An diesem Punkt endet aber die Übereinstimmung mit den beiden Mitgliedern des Freiburger Parlaments: Dem Vorschlag, das Kriterium des Anspruchsberechtigten zugunsten des Kriteriums des Haushalts aufzugeben, kann die Kantonsregierung wenig abgewinnen. Diese Ansicht vertrete auch die Vereinigung der Freiburgischen Ausgleichskassen für Familienzulagen (Fedaf), der die Motion zur Stellungnahme unterbreitet worden sei. 

Die geforderte Gesetzesänderung würde die rund 50 Ausgleichskassen im Kanton, welche die Gesuche um Familienzulagen bearbeiten, überfordern: «Wenn alle Kassen von Amtes wegen feststellen müssten, ob mehr als zwei Kinder in einem Haushalt leben, müssten sie neu für jeden Antrag eine Bestätigung der Einwohnerkontrolle der Gemeinde verlangen und prüfen.» Die Bestätigung der Haushaltszusammensetzung für rund 60’000 Kinder und junge Erwachsene, für die ein Anspruch auf Familienzulagen besteht, würde auch für die Gemeinden einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten.

Haushaltskriterium ist keine Lösung

Darüber hinaus gebe die Bundesgesetzgebung einen allgemeinen Rahmen vor, von dem nicht abgewichen werden könne: «Das Gesetz bestimmt insbesondere, wer einen Anspruch auf Familienzulagen geltend machen kann. Sind mehrere Personen für das gleiche Kind anspruchsberechtigt, regelt das Gesetz, wer prioritär Anspruch hat, wobei nur eine Zulage der gleichen Art ausgerichtet werden kann.»

Der Staatsrat betont, dass die grosse Mehrheit der Schweizer Kantone diese Problematik nicht kenne, da sie keinen Zuschlag ab dem dritten Kind vorsehe. Die wenigen Westschweizer Kantone, die einen Zuschlag ausrichten würden und ihre Gesetzgebung im Sinne der Motion angepasst hätten, könnten nicht alle Fälle abdecken: «Einige Kantone verlangen ein ausdrückliches Gesuch der betroffenen Familie. Dies führt wiederum zu einer Ungleichbehandlung, da nur ein Teil der Anspruchsberechtigten von dieser Möglichkeit Kenntnis hat und tatsächlich ein solches Gesuch stellt.»

Aus diesen Gründen ist der Staatsrat der Ansicht, «dass es nicht möglich ist, die Problematik der Patchwork-Familien mit der in der Motion vorgeschlagenen Änderung vollständig zu lösen». Er schlägt deshalb dem Grossen Rat vor, die Motion abzulehnen.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema