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FC-Kassier verurteilt

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FC-Kassier verurteilt

Vier Monate Gefängnis für Veruntreuung

Der ehemalige Kassier des FC Vully und des Gewerbevereins Murten ist vor dem Strafgericht des Seebezirks zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hatte mehrere 10 000 Franken veruntreut.

Von IMELDA RUFFIEUX

Die Vereinsleitung des FC Vully hatte im April 2003 in einer Pressemitteilung informiert, dass in der Vereinskasse mehrere tausend Franken fehlen. Eine genaue Prüfung der Buchhaltung ergab den Betrag von rund 63 200 Franken. Die Vereinsleitung hat in der Folge gegen den 55-jährigen Mann eine Strafklage wegen Veruntreuung eingereicht.

Geld geliehen und zurückbezahlt

Die Kasse des FC Vully war aber nicht einzige Geldquelle des Angeklagten H. Von einem Bekannten lieh er sich im Mai 2001 eine Summe von 25 000 Franken und unterzeichnete dafür einen Schuldschein. Da er das Geld nach und nach zurückzahlte, wurde die Klage schliesslich zurückgezogen und das Verfahren eingestellt.

H. war ebenfalls Kassier des Gewerbevereins Murten und Umgebung. Dort fehlten mit der Zeit über 21 000 Franken in der Kasse. Der Angeklagte zahlte das Geld auch hier mit der Zeit zurück, nachdem gegen ihn eine Strafklage wegen Veruntreuung eingereicht worden war. Das Strafdelikt wurde hier aber von Amtes wegen weiterverfolgt.

Kooperativ und geständig

So musste sich H. vor dem Strafgericht des Seebezirks in Murten gestern wegen Veruntreuung in zwei Fällen verantworten. Da der Angeklagte sich während der Untersuchung und am Gerichtsverfahren unter der Leitung von André Waeber sehr kooperativ zeigte, konnte die Verhandlung speditiv abgehalten werden. H. hatte auf einen Anwalt verzichtet und auch die Staatsanwaltschaft war nicht präsent.

Bis kurz vor der Gerichtsverhandlung hatte er sämtliche entwendeten Beträge wieder zurückbezahlt. Dafür hatte er unter anderem sein in der beruflichen Vorsorge angelegtes Geld aufgelöst. Vor Gericht gab er alle ihm vorgeworfenen Delikte umstandslos zu.
«Ich wollte nie jemandem Schaden zufügen», sagte H. gestern vor Gericht aus. Er sei sich seines Verhaltens wohl bewusst und bedaure es. Bis zu diesen Vorfällen habe er ein normales geregeltes Leben geführt, führte er an.

Als Grund für sein Handeln gab er an, dass sich seine berufliche Situation plötzlich verschlechtert habe und er in der Folge seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte. Es habe eine Weile gedauert, bis er sich beruflich neu orientieren konnte. «Wenn dies früher möglich gewesen wäre, würde ich heute nicht da stehen», sagte H. aus. Er empfinde die Bezeichnung «Unterschlagung» als zu hart für sein Handeln. Seiner Meinung nach sei es eher ein «nicht bewilligtes Ausleihen» gewesen, sagte er zum Schluss.

Mandat klar missbraucht

Das Gericht verurteilte ihn nach kurzer Beratung zu vier Monaten Bewährung, mit einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von 1500 Franken. Ausserdem muss er die Kosten des Verfahrens übernehmen. Wie André Waeber kurz ausführte, habe er sein Mandat als Kassier klar missbraucht. Strafmindernd wirkten sich seine Bemühungen um Rückzahlung des Geldes aus.

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