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Feuer und Feuerwerke sind am 1. August im ganzen Kanton erlaubt

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Autor: Mireille Rotzetter

FreiburgAm Wochenende ist im Kanton Freiburg relativ viel Regen gefallen. Zudem sind für die kommende Woche Temperaturen unter 25 Grad Celsius prognostiziert. Gestern haben die Zelle «Hitzewelle» des kantonalen Führungsorgans und die Konferenz der Oberamtmänner deshalb beschlossen, das Entfachen von Feuer und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem ganzen Kantonsgebiet wieder zu erlauben. Laut einer Mitteilung des Kantons geschah dies in Absprache mit dem Amt für Wald, Wild und Fischerei.

Ab sofort dürfen im Wald wieder Feuer entfacht und darf gegrillt werden. So können auch die 1.-August-Feiern wie geplant stattfinden. «Die Sicherheit ist gewährleistet», sagt Nicolas Bürgisser, Oberamtmann des Sensebezirks. Dies auch deshalb, weil grössere Feuer, die von den Gemeinden oder Vereinen organisiert werden, nur in Anwesenheit der Feuerwehr entfacht werden dürfen. Laut Nicolas Bürgisser ist der Entscheid definitiv und bleibt bis zum 1. August bestehen.

Weiterhin Vorsicht

Trotz der Aufhebung des Verbots ruft der Kanton die Bevölkerung zu Vorsicht und Wachsamkeit auf. Wer im Wald ein Feuer anzündet, muss vor dem Verlassen des Geländes sicherstellen, dass das Feuer vollständig gelöscht ist. Der Kanton bittet Raucher, beim Wegwerfen von Zigarettenstummeln äusserst vorsichtig zu sein. Insbesondere im Wald, auf Getreidefeldern und Trockenwiesen sowie in der Nähe solcher Gebiete ist es gefährlich, noch glühende Zigarettenstummel auf den Boden zu werfen.

Geringe Wassermenge

Weiterhin verboten ist es, Wasser aus Seen und Fliessgewässern zu pumpen. Das am 18. Juli ausgesprochene Verbot wird aufrechterhalten, da die Wassermenge in den Fliessgewässern immer noch sehr gering ist.

Seit Anfang Juli herrschte im Kanton Trockenheit. 2003 und 2006 war die Trockenheit jedoch noch grösser. In diesen Jahren fiel vor dem 1. August so wenig Regen, dass für die Augustfeiern ein Feuerverbot ausgesprochen wurde.

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