Die Urzeit des Christentums kannte Erdbestattung und Feuerbestattung. Karl der Grosse dekretierte jedoch im Jahre 785 die Beerdigung in Friedhöfen als alleinige Bestattungsart.
Dem Christentum galt das Verbrennen der Toten als heidnischer Brauch: Die Gläubigen wollten in der Nachfolge Christi und in der Erwartung der Auferstehung des Leibes beim Jüngsten Gericht in der Erde bestattet und nicht kremiert werden. Die beiden christlichen Kirchen lehnten darum die Feuerbestattung ab, als es im 19. Jahrhundert Bestrebungen zur allgemeinen Zulassung dieser Bestattungsform gab. Die Zurückhaltung der Kirchen erklärt sich auch dadurch, dass die Initiativen zur Feuerbestattung oftmals einen antikirchlichen Hintergrund hatten.
Erdbestattung empfohlen
Am 5. Juli 1963 räumte schließlich das Heilige Offizium den gläubigen Katholiken die Wahl dieser Bestattungsart ein. Diese zunächst an die Bischöfe ergangene geheime Weisung wurde am 24. Oktober 1964 durch die Veröffentlichung im Amtsblatt, den Acta Apostolicae Sedis, als offizielle Zustimmung zur Feuerbestattung bekanntgegeben. Allerdings zieht die katholische Kirche wegen des entsprechenden Symbolcharakters die Erdbestattung auch heute noch vor und empfiehlt diese ausdrücklich. njb