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Feuerverbot wird für ersten August teilweise aufgehoben

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Der Staatsrat hat ein Feuerverbot im Freien erlassen. Für 1.-August-Feierlichkeiten sollen allerdings Ausnahmen vorgesehen werden.

Aufgrund der herrschenden Trockenheit und der ausbleibenden Regenfälle beschloss der Staatsrat auf Antrag des kantonalen Führungsorgans (KFO), das Entfachen von Feuer im ganzen Kanton zu verbieten. Darunter fällt jegliches Anzünden von Feuer im Freien, ausgenommen davon sind Gärten und Terrassen. Auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern wird untersagt. Das Verbot gilt im ganzen Kantonsgebiet sofort. 

Für den Nationalfeiertag werden am 31. Juli und 1. August Ausnahmen vorgesehen. Den Gemeinden bleibt es erlaubt, ein professionelles Feuerwerk zu veranstalten. Auch das Abbrennen von statischen Feuerwerkskörpern wie Vulkanen oder bengalischen Zündhölzern durch Private können die Gemeinden in gesicherten und dafür vorgesehenen Stellen erlauben. Mobile Feuerwerkskörper wie Raketen und Heuler bleiben weiterhin verboten.

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