Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Feuerwehr: Soldbesteuerung ändert nicht

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Feuerwehrleute im Kanton Freiburg können einen Teil des Solds von der Kantonssteuer befreien lassen. Zwei Grossräte kritisieren, dass der Maximalbetrag nicht höher als 5000 Franken ist und dass nicht alle Einsätze von Feuerwehrleuten steuerbefreit sind. Der Staatsrat winkt in seiner Antwort auf die Anfrage ab: Nicht er, sondern der Grosse Rat habe die 5000 Franken letzten November festgesetzt. Zudem lege das Bundesgesetz genau fest, was zu den Kernaufgaben der Feuerwehr gehöre und deshalb steuerbefreit sein dürfe. im

Bericht Seite 6

Meistgelesen

Mehr zum Thema