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Firmen von Kirchensteuer befreien?

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Firmen von Kirchensteuer befreien?

Staatsrat empfiehlt Ablehnung des Begehrens

Die Unternehmen sollen weiterhin Kirchensteuern bezahlen müssen. Der Staatsrat empfiehlt dem Grossen Rat eine entsprechende Motion zur Ablehnung.

Die juristischen Personen sollen nach Ansicht der Grossräte Denis Boivin (FDP, Freiburg) und Nicolas Bürgisser (CSP, Giffers) nicht gezwungen werden, eine Kirchensteuer zu entrichten. Sie betrachten diese Pflicht als ungerecht, zumal die Unternehmen nicht in den Genuss der Leistungen der anerkannten Kirchen kommen.

Nach ihren Worten profitieren vor allem die natürlichen Personen von diesen Leistungen, namentlich bei Messen, Trauungen, Beerdigungen oder Beichten. Nur jene Unternehmen sollen aber von der Kirchensteuer befreit werden, die ein schriftliches Gesuch einreichen.

Soziale Rolle der Kirchen

In seiner Antwort weist der Staatsrat darauf hin, dass die anerkannten Kirchen auch eine wichtige soziale Rolle im weitesten Sinne wahrnehmen. «Ihr Beitrag bei der Betreuung Jugendlicher, der Beratung junger Eltern, der Unterstützung betagter Personen, der Sterbebegleitung, der Seelsorge in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen, Schulen und Strafanstalten, der Integration von Migrantinnen und Migranten sowie bei der Unterstützung von Hilfswerken muss nicht mehr aufgezeigt werden», hält der Staatsrat fest.

Auch ihr kultureller Beitrag bei der Förderung des Chorgesangs und bei der Erhaltung von historischen Bauten und Kunstwerken sei bedeutend. «Diese Tätigkeiten kommen einerseits dem Einzelnen und somit gleichzeitig auch den juristischen Personen in ihrer Funktion als wirtschaftliche Akteure zugute. Der soziale und kulturelle Beitrag der Kirche trägt zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen vor allem im Zusammenhang mit dem Faktor Mensch bei, die sowohl für die Neuansiedlung von Unternehmen als auch für die Entwicklung bereits bestehender Firmen notwendig sind», begründet der Staatsrat seine negative Antwort weiter.

Unerwünschte Nebeneffekte
der Wirtschaftstätigkeit

Die Gesellschaft habe den Unternehmen als Arbeitgeber zwar viel zu verdanken, doch werde sie auch mit den weniger erwünschten Nebeneffekten der Wirtschaftstätigkeit wie Arbeitslosigkeit, Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, Stress, Überanstrengung oder auch psychischen Schwierigkeiten bei der Pensionierung belastet.

«Es scheint daher nur gerecht, dass sich die Unternehmen an der Finanzierung dieser gemeinnützigen Aufgaben, für die sich die Kirchen zusammen mit Staat und Gemeinden einsetzen, beteiligen», verteidigt der Staatsrat die Kirchensteuerpflicht für Unternehmen.

Kirche noch stark verankert

Die Freiburger Regierung weist ebenfalls darauf hin, dass 86 Prozent der Bevölkerung bei der letzten Volkszählung angegeben haben, einer der anerkannten Kirchen anzugehören. «So muss man eingestehen, dass diese in der Gesellschaft noch stark verankert sind, und die gemeinsame Finanzierung ihrer Aufgaben daher als gerechtfertigt erscheint.»

Der Staatsrat vermutet weiter, dass die Steuerlast wahrscheinlich auf die natürlichen Personen übertragen würden, würden die juristischen Personen von der Kirchensteuer befreit.

Bereits dreimal abgelehnt

Der Staatsrat erinnert daran, dass der Verfassungsrat einen Antrag, die Erhebung der Kirchensteuern bei juristischen Personen zu verbieten, in drei aufeinander folgenden Abstimmungen abgelehnt hat. Es wurde festgehalten, dass die Kirchen auch soziale und kulturelle Tätigkeiten wahrnehmen, die der ganzen Gesellschaft zugute kommen.

Auch anderswo

Schliesslich weist die Regierung darauf hin, dass die juristischen Personen in zwanzig Schweizer Kantonen Kirchen- oder Finanzausgleichssteuern entrichten müssen. Nur in den Kantonen Basel-Stadt, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Aargau und Genf werden die juristischen Personen von den Kirchensteuern verschont. Im Kanton Neuenburg ist der Beitrag fakultativ.

Der Grosse Rat wird sich in einer der nächsten Sessionen mit dieser Frage befassen. az

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