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Flexibilität statt Sperrfrist beim Gülleverbot

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Einen Winter lang galten die Weisungen, wonach im Kanton Freiburg zwischen dem 10. Dezember und dem 10. Februar ein striktes Verbot zum Austragen von Hofdünger herrscht. Es war ein langer Winter. Bereits im Herbst waren die Wetter- und Bodenbedingungen so, dass die Bauern keine Gülle mehr austragen durften, und im Frühling nach Ende der Sperrfrist war es ebenfalls so. Deshalb musste der Kanton zwischen dem 4. und 14. Januar schon von seiner Sperrfrist abkommen und eine Ausnahmebewilligung zum Austragen von Gülle erteilen. Sonst wären die Güllelöcher überfüllt gewesen.

Die Erfahrungen dieses Testwinters haben die Freiburger Direktionen der Land- und Forstwirtschaft sowie für Raumplanung, Umwelt und Bauwesen dazu bewogen, nach einer Evaluationsphase die Weisungen wieder aufzuheben. «Das System der festen Zeiten, während denen das Ausbringen von Hofdünger nicht erlaubt war, wurde als zu unflexibel betrachtet und entband die Landwirte ihrer Eigenverantwortung», heisst es in einer Pressemitteilung der beiden Direktionen.

Bund gibt den Takt vor

An die Stelle der Weisungen tritt nun ein «Modul der Vollzugshilfe für den Umweltschutz in der Landwirtschaft», welches der Bund im Dezember 2012 veröffentlicht hat. Wie es in der Mitteilung heisst, bleiben die gesetzlichen Anforderungen beim Ausbringen von Hofdünger gleich. Es decke genau den Inhalt der bisherigen Weisungen, relativiere aber deren Bedeutung.

LandwirtschaftsdirektorinMarie Garnier hat keine Bedenken, dass die neue Leitlinie des Bundes weniger klar sein sollte, als die bisherige strikte Sperrfrist: «Klarheit ist für michwichtig, und vor allem auchdie Festlegung der Verantwortung.» In der Evaluation der bisherigen Weisungen wurde als Schwachpunkt erkannt, dass von den Landwirten eine zu starke Einmischung durch Behörden und eine Einschränkung ihrer eigenen Verantwortung kritisiert wurden. Dies habe zum Teil zu Unverständnis oder gar Ablehnung der Weisungen seitens der landwirtschaftlichen Kreise geführt. Darüber hinaus hat die Auswertung der kantonalen Weisungen ergeben, dass sie juristische und institutionelle Defizite aufwiesen.

Keine Verwarnung mehr

Einen positiven Aspekt der einjährigen Phase mit strikten Sperrfristen sehen die kantonalen Ämter darin, dass die Landwirte besser für die Grundsätze über den Gewässer- und Umweltschutz sensibilisiert werden konnten. Die gesamte Öffentlichkeit hat den Einsatz der Behörden zum Vorbeugen vor Verschmutzungen besser wahrgenommen. Dank den Weisungen wurde ein entsprechendes Informationssystem eingeführt.

Wenn nun die neue Regelung den Bauern wieder mehr Verantwortung überträgt, so weist Staatsrätin Marie Garnier darauf hin, dass die Beratung durch die Fachleute des Landwirtschaftlichen Instituts in Grangeneuve ein zentraler Aspekt bleibe. Überhaupt brauche die Aufhebung der Weisungen in Zukunft ein noch besser koordiniertes Engagement der betroffenen kantonalen Stellen.

 In einem Punkt ist die neue Regelung mit dem Modul des Bundes gar strenger als die bisherigen Weisungen. Das Verwarnungssystem anstelle von systematischen Strafanzeigen entfällt. «Wird die Umwelt geschädigt und werden die gesetzlichen Bestimmungen nichteingehalten, so gelangen die üblichen Anzeigeverfahren zur Anwendung», heisst es in der Medienmitteilung.

Bauernverband: Zufriedenheit mit Vorbehalten

A ls die Weisungen über das Ausbringen von Hofdünger erlassen wurden, kritisierte der Freiburgische Bauernverband diese Regelungen stark. Dessen Präsident Fritz Glauser sprach sich damals gegen das Gülleverbot aus. «Das Verbot orientiert sich an Terminen statt an der Natur», hatte ein Landwirt im Februar 2012 gegenüber den FN gesagt.

«Wir sind zufrieden, dass die Weisungen aufgehoben werden, weil damit die starre Periode mit dem Gülleverbot wegfällt», sagt Glauser heute. Er betont aber, dass sich der Verband nur an diesem einen Punkt störte. «Die Weisungen hatten auch ihr Gutes», so Glauser. «Wenn ein Bauer Gülle austrug, dabei zwar ein Risiko einging, ohne dass es aber zu einer Verschmutzung kam, so gab es bei erstmaligem Vergehen bloss eine Verwarnung. Jetzt wird er direkt angezeigt, was wir bedauern.»

Glauser erwartet, dass mit der neuen Regelung das Landwirtschaftliche Institut Grangeneuve die Information an die Landwirte ausweitet. «Bisher konnte man in Grangeneuve für den ganzen Kanton zwei Sätze über die Güllesituation nachlesen. Ich erwarte, dass nun viel mehr Wetterstationen auf Feldern aufgestellt werden.» Der Bauernpräsident macht auch darauf aufmerksam, dass Bauern die Lage besser einschätzen können als die kontrollierenden Jagdaufseher. «Es braucht eine bessere Ausbildung für die Kontrolleure», fordert Glauser. uh

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