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FN-Statuten mussten auf Französisch übersetzt werden

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In der letzten Ausgabe der «Freiburger Zeitschrift für Rechtsprechung» wird das Urteil des Kantonsgerichts betreffend Eintragung der Statuten der «Freiburger Nachrichten AG» veröffentlicht. Die FN hatten an der letzten Generalversamlung eine Änderung des Zweckartikels verabschiedet.

Der von den FN beauftragte Notar hatte dem Vorsteher des Handelsregisteramtes des Saanebezirks beantragt, «die Statutenänderung in deutscher Sprache zur Eintragung im Handelsregister und zur Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt entgegenzunehmen». Dies wurde abgelehnt mit dem Hinweis, dass Französisch die offizielle Sprache des Handelsregisters des Saanebezirks ist. Die FN haben darauf gegen diesen Entscheid beim Kantonsgericht Rekurs eingereicht.

«Der Saanebezirk ist
französischsprachig»

Das Kantonsgericht hält in seinem Entscheid vom 14. Juli 1999 fest, dass die Freiburger Staatsverfassung das Territorialitätsprinzip ausdrücklich erwähnt und «diesem ein besonderes Gewicht verleiht». Bis jetzt habe der Gesetzgeber allerdings noch nicht bestimmt, welche Gebiete des Kantons deutsch-, welche französisch- und welche gemischtsprachig sind.

Nach Meinung des Kantonsgerichts ist der Saanebezirk aufgrund der heute angewandten Kriterien, namentlich der sprachlichen Situation, ein französischsprachiger Bezirk. Demzufolge sei auch das Handelsregisteramt, welches ein öffentliches Amt sei, in dieser Sprache zu führen.
Das Einsichtsrecht der Mehrheit der Bevölkerung dürfe nicht dadurch eingeschränkt werden, dass die Sprache der Minderheit benutzt wird. In diesem Sinne wird die Haltung des Handelsregisteramts gestützt und der Rekurs der FN abgewiesen.

Veränderte Praktiken nicht
als stichhaltig akzeptiert

Das Gericht hat auch Argumente, die auf den zweisprachigen Charakter der Stadt Freiburg, auf die veränderten Praktiken in der Rechtsprechung und auf die Wirtschaftsförderung hinweisen, in diesem Fall als nicht stichhaltig erklärt. Hingegen wurde bestätigt, dass die Belege (zur Statutenrevision) auf Deutsch eingereicht werden können, «sofern dadurch die Einsicht Dritter nicht beeinträchtigt wird.» – Die Freiburger Nachrichten werden auf diesen Fall mit grundsätzlicher Tragweite noch eingehend zurückkommen.

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