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Folgenschwere Sticheleien

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Strafgericht des Saanebezirks gibt jungem Sexualtäter eine Chance

Auf dem Anklagestuhl sass ein junger Mann, der nicht den Eindruck machte, über ein übertriebenes Selbstbewusstsein zu verfügen. S., ein zwanzigjähriger Stift aus dem Seebezirk, schien sich während der mehrstündigen Verhandlung ständig selber zu wundern, was ihn dazu getrieben haben könnte, sich vor rund einem Jahr soweit jenseits der rechtlichen und moralischen Leitplanken zu bewegen, dass er sich vor den Schranken des Strafgerichts des Saanegerichts zu verantworten hatte.

«Nicht ganz normal»

Für die Staatsanwältin war der Fall klar: S. hatte sich der sexuellen Belästigung, Körperverletzung, des Diebstahls, des Hausfriedensbruchs und des Telefon-
missbrauchs schuldig gemacht. Die Anklageschrift listete diverse Fälle auf, in denen S. ein Verhalten an den Tag gelegt hatte, das – wie Gerichtspräsident Peter Rentsch im Zuge der Befragung des Angeklagten meinte – als «nicht ganz normal» taxiert werden konnte.

Ein sehr sentimentales Liedchen davon sangen gestern zwei junge Frauen, welche im Berner Hauptbahnhof auf einmal «einen stechenden oder klemmenden» Schmerz im Gesäss verspürten. Als sie sich umdrehten, sahen sie eben noch, wie sich S. aus dem Staub machte. Die beiden Klägerinnen, welche als einzige Betroffene vor Gericht aussagten, schilderten alles andere als emotionslos, wie sie nach den Stichen wochenlang in panischer Aids-Angst leben mussten und dass sie sich auch heute noch kaum ohne Begleitung unter die Leute wagen würden. Dass ihnen – und anderen Frauen auch – die minimen Verletzungen nicht mit einer HIV-verseuchten Spritze, sondern mit einem Sackmesser zugefügt worden waren, erfuhren sie erst sehr viel später.

«Aus purem Gwunder» gehandelt

Einen Beweggrund für seine Taten konnte S. selten nennen. Sexuelle Motive schloss er aus. Keine plausible Erklärung fand der Angeklagte auch dafür, wieso er in einem Kino ein Portemonnaie aus einer neben ihm liegenden Handtasche entwendet (und später zurückgegeben) hatte oder weshalb er sich mit einem aus dem Briefkasten gefischten Schlüssel Zugang zu einer Wohnung verschaffte und bei dieser Gelegenheit einiges an Damenunterwäsche mitlaufen liess: «Ich machte es vermutlich aus purem Gwunder.»

Dass er Dutzende von willkürlich aus dem elektronischen Telefonbuch herausgepickte Frauen mehr oder weniger regelmäsig fernmündlich kontaktierte, dass er einem seiner Opfer ein nur bedingt jugendfreies Schreiben samt Foto seines Geschlechtsteils in den Briefkasten steckte oder dass er in Freiburg eine Frau von hinten packte und ihr den Arm über die Brust legte, gab S. freimütig zu.
Verteidiger Patrik Gruber bemühte sich nach Kräften darum, die Anklageschrift Punkt für Punkt zu zerzausen, um in den meisten Fällen einen glatten Freispruch erwirken zu können. Am Ende räumte Gruber ein, dass sich sein Mandant zwar einiger «Übergriffe» schuldig gemacht haben mochte. Doch seien diese Fehltritte entweder verjährt oder aber dermasssen harmlos gewesen,dass von einer drakonischen Strafe abzusehen sei. Schliesslich gehe es in diesem Fall ja «nicht um das grosse, schwere Sexualverbrechen des Jahrhunderts», weshalb schlimmstenfalls eine Busse in der Höhe von 500 bis 800 Franken angezeigt wäre, sagte S.’ Rechtsbeistand.
Das Strafgericht des Saanebezirks folgte dieser Argumentation nur zum Teil. Gemäss Gerichtspräsident Peter Rentsch waren sowohl die Tatbestände der sexuellen Belästigung als auch jene des vollendeten, versuchten und geringfügigen Diebstahls sowie der mehrfachen Tätlichkeit, des Telefonmissbrauchs und der unzüchtigen Belästigung erfüllt. Weil dem Angeklagten, der sich in psychiatrischer Behandlung befindet, angesichts seines sozialen und beruflichen Umfelds eine gute Prognose gestellt werden könne, setzte das Gericht das Strafmass auf eine bedingt erlassene dreimonatige Gefängnisstrafe fest. Die Therapie muss fortgesetzt werden.

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