«Einführung einer vorbeugenden Kontrollmassnahme; Schaffung eines Gerichts für frisch begangene Straftaten; Verbot, maskiert oder vermummt zu demonstrieren»–diese drei Forderungen formuliert Gross- rat Stéphane Peiry in einem Postulat, um gewalttätigen Demonstrationen entgegenzutreten.
«Zwei der drei Forderungen wurden bereits erfüllt», antwortete ihm gestern Sicherheitsdirektor Erwin Jutzet in der Ratsdebatte. Für das Vermummungsverbot sei eine legale Basis geschaffen, und ein Schnellgericht kann die Staatsanwaltschaft bei einem Eishockey- oder Fussballspiel ebenfalls einsetzen, so Jutzet. Bezüglich einer vorsorglichen Festnahme habe zwar die Polizei grundsätzlich die Möglichkeit jetzt schon, da stelle sich aber das Problem der Abwägung zwischen Bedürfnis nach Sicherheit und Freiheit.
Dass der Staatsrat in verschiedener Form bereits Massnahmen ergriffen hat, wurde im Rat allgemein begrüsst. Gabrielle Bourget (CVP, Granges) glaubt, dass bereits Verbesserungen sichtbar sind. Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) gratulierte dem Staatsrat, die rechtliche Basis für den Kampf gegen sinnlose Gewalt geschaffen zu haben. Ihr Parteikollege Didier Castella (Pringy) kritisierte aber das von den Polizeidirektoren geforderte Alkoholverbot in Stadien, das oft die Falschen treffe. Jutzet versicherte ihm, dies würde den Freiburger Verhältnissen angepasst. uh