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Frauen-Rentenalter 65

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Untertitel: Neuauflage der 11. AHV-Revision

Die Neuauflage der 11. AHV-Revision ist bereit für das Parlament. Die beiden Teilvorlagen zusammen entlasten die AHV im Mittel der Jahre 2009 bis 2020 um 341 Millionen Franken und sollen so kurzfristig das finanzielle Gleichgewicht des Sozialwerks wahren. Die langfristige Sicherung der AHV wird später mit einer grundlegenden 12. Revision angestrebt.

Die Vorruhestandsleistung soll einem Teil jener, die nicht bis zum ordentlichen Pensionsalter 65 durchhalten können, den Rücktritt ab 62 ermöglichen. Gemeint sind vorab Angehörige des unteren Mittelstandes, welche die Voraussetzungen für Ergänzungsleistungen (EL) knapp nicht erfüllen. Als Bedarfsleistung wird die «Überbrückungsrente» ins Gesetz über die Ergänzungsleistungen eingebaut. Der Ausgleich ist auf das Zweieinhalbfache der maximalen EL begrenzt, d.h. auf jährlich höchstens 44100 Franken für Alleinstehende und 66150 Franken für Ehepaare.

Ans Frauen-Rentenalter gekoppelt

Aus finanziellen Gründen soll die Vorruhestandsleistung zudem nur eingeführt werden, wenn 2009 das Frauen-Rentenalter von 64 auf 65 Jahre steigt, wie dies der Bundesrat mit der ersten Botschaft beantragt. Die Vereinheitlichung des Rentenalters von Mann und Frau entlastet die AHV jährlich um netto 482 Millionen.

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