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Freiburg beteiligt sich an gemeinsamer Europapolitik der Kantone

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Immer öfter sieht sich die Schweiz als erfolgloser Bittsteller gegenüber der EU – und die Nachteile des Abbruchs der Verhandlungen um das Rahmenabkommen sind schmerzhaft.

Bei allem Verständnis für die Probleme, die gerade Hochschulen und Forschende, aber auch Freiburger Unternehmen nach dem Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU haben – ein besonderes Gefäss für die Durchsetzung der Interessen der Kantone brauche es nicht. So antwortet der Staatsrat auf einen Vorstoss der grünliberalen Grossrätin Catherine Esseiva (Ried bei Kerzers).

Esseiva hatte sich mit Hinweis auf die entsprechende Entscheidung des Bundesrats über zunehmende Schwierigkeiten vieler Branchen und Akteure im Verhältnis mit der EU beklagt. Sie wollte vom Staatsrat wissen, was dieser zu tun gedenke, um die Schäden für die Bevölkerung und die Wirtschaft des Kantons möglichst gering zu halten. Als Folge des Abbruchs der Gespräche behandelt die EU die Schweiz in vielen Bereichen wie ein Drittstaat, und damit steht ihr die Teilnahme nur unter bestimmten Umständen zu, schreibt sie in ihrem Vorstoss. Das betrifft insbesondere das renommierte Forschungsprogramm Horizon Europe und den Studierendenaustausch Erasmus.

Der Staatsrat befürchtet laut seiner Antwort, dass die Schweiz und Freiburg als Folge der schlechteren Beziehungen zusehends Projektführungen verlieren, aus weiteren Forschungsprogrammen ausgeschlossen werden, kaum noch Einfluss auf die Gestaltung von Forschungsnetzwerken haben und die Forschenden ins Ausland abwandern. Umgekehrt führe der Ausschluss früher oder später zu Schwierigkeiten, die besten Forschenden zu rekrutieren.  

Delegation ist eingebunden

Der Kanton selbst informiere die Freiburger Delegation in den eidgenössischen Räten regelmässig über den Stand des Dossiers und der durchgeführten Monitorings. Auch äussere er sich wo immer möglich gegenüber dem Bundesrat über die Folgen der weggefallenen Privilegien der Schweiz gegenüber der EU, betont der Staatsrat.    

Er moniert, dass der Bundesrat gerade diesen wichtigen europapolitischen Entscheid ohne Absprache mit den Kantonen und ihren Vertretungen gefällt habe. Dies, obschon die Verfassung den Kantonen das Recht eingestehe, mindestens angehört zu werden. Es gebe tatsächlich Organe und Gremien der Kantonsregierungen auf regionaler und nationaler Ebene, die sich mit diesem Thema befassen und die Position der Kantone einbringen können. Diese haben sogar eine europapolitische Kommission unter jurassischer Leitung einberufen. Ein «spezieller runder Tisch» mit Bund und Kantonen, wie er Grossrätin Esseiva gemäss ihrem Vorstoss vorschwebt, sei aus genannten Gründen nicht nötig. «Es ist besser, weiterhin bestehende Strukturen zu mobilisieren.»     

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