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Freiburg ergreift Massnahmen gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien

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Autor: irmgard lehmann

Ende Mai hat der Kanton Freiburg die Halbschwester eines Opfers von Genitalverstümmelung zu sechs Monaten Gefängnis mit einer Bewährung von zwei Jahren verurteilt. Die 50-jährige Frau B. aus Somalia wurde wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht schuldig gesprochen, wie die Untersuchungsrichterin Yvonne Gendre am Mittwoch vor den Medien sagte.

Frau B. hat ihre Halbschwester A. nach Somalia gebracht und so in Kauf genommen, dass der damals 13-Jährigen die Genitalien verstümmelt wurden. Weil in Somalia die Verstümmelung nicht strafbar sei, habe die Halbschwester nicht wegen schwerer Körperverletzung verurteilt werden können, erklärte Gendre.

Das Strafverfahren wurde aufgrund von Informationen des Jugendamtes und des Bundesamtes für Migration eingeleitet.

Auch im Kanton Zürich steht ein Urteil an

In Zürich läuft erstmals ein Prozess wegen einer in der Schweiz vorgenommenen Genitalverstümmelung. Diese liegt allerdings bereits über zehn Jahre zurück. Die aus Somalia stammenden Eltern liessen 1996 ihre damals 2-jährige Tochter an ihrem Wohnort im Zürcher Oberland beschneiden. Ein Arzt bemerkte während einer Untersuchung vom September 2007 beim heute 13-jährigen Mädchen die Folgen davon und meldete dies der Vormundschaftsbehörde. Diese reichte Anzeige ein. Daraufhin liess die Staatsanwaltschaft die beiden 45-jährigen Eltern verhaften, um Mittäter zu eruieren.

Dieses Strafverfahren und die Tatsache, dass in der Schweiz rund 6000 potenzielle Opfer leben – davon rund 240 im Kanton Freiburg – haben den Freiburger Staatsrat bewogen, Massnahmen zu ergreifen. «Uns geht es darum, die zweite und dritte Generation vor dieser Barbarei zu bewahren», bemerkte Justizdirektor Erwin Jutzet.

Broschüre zur Sensibilisierung

Der Staatsrat hat die Kommission für Integration der Migrantinnen und Migranten und gegen Rassismus (KMR) beauftragt, einen Bericht zu erstellen. «Obwohl Verstümmelungen im Kanton selten auftreten, sollen ausländische Gemeinschaften, Eltern und Jugendliche sensibilisiert und Fachpersonal ausgebildet werden», erklärte Giovanna Garghentini Python, Mitglied der KMR. Sieben Empfehlungen liegen vor und bis zum Herbst auch eine zweisprachige Broschüre.

«Die Bevölkerung muss sich im Klaren sein, dass die Verstümmelung oder auch nur Vorbereitungen hiezu in der Schweiz strafbar sind», betonte Gendre.

Weltweit 130 Millionen Frauen verstümmelt

Zurzeit wird die Anzahl der beschnittenen Frauen weltweit auf 130 Millionen geschätzt. Auch in der Schweiz und im Kanton Freiburg leben Migrantinnen, die Opfer einer Verstümmelung geworden sind. Eine Untersuchung aus dem Jahre 2004 – ausgeführt von der Unicef und der Uni Bern – hat ergeben, dass mindestens vier im Kanton Freiburg leben.

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