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Freiburg erteilt bis Ende Jahr Baubewilligungen

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Freiburg Der Kanton Freiburg macht, was die Bergkantone und der Kanton Bern bereits angekündigt haben: Baubewilligungsgesuche werden bis Ende dieses Jahres trotz der Annahme der Zweitwohnungsinitiative nach geltendem Recht behandelt. Dies teilte die freiburgische Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion gestern mit.

Der Bund hat die Kantone dazu angehalten, die Initiative sofort umzusetzen – und in Gemeinden, deren Anteil an Zweitwohnungen bereits bei 20 Prozent oder mehr liegt, keine solche Baugesuche mehr zu bewilligen.

Der Kanton Freiburg stützt sich nun aber auf die Meinung der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung. Diese argumentiert, dass in den Übergangsbestimmungen der Initiative stehe, das neue Recht trete am 1. Januar nach der Annahme der Initiative in Kraft.

Keine verlässlichen Zahlen

Sobald aber Gemeinden ihre Ortspläne oder Detailbebauungspläne revidieren, müssen sie die Bestimmungen der Initiative bereits in diesem Jahr berücksichtigen, wie Giancarla Papi sagt. Die Vorsteherin des Bau- und Raumplanungsamts betont, dass dies so in den Übergangsbestimmungen der Initiative vorgesehen sei.

Bisher verfügt das Bau- und Raumplanungsamt über keine verlässlichen Zahlen zum Anteil der Zweitwohnungen in den einzelnen Gemeinden. Das Amt stützt sich auf die Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung 2000 des Bundes. «Die Zahl der Zweitwohnungen wurde damals aber nicht erfasst», sagt Papi. njb

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