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Freiburg lehnt ein generelles Verbot für kommerzielle Werbung ab

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Der Generalrat Freiburg hat ein generelles Verbot für kommerzielle Werbung auf städtischem Boden abgelehnt. Das Werbeverbot für Tabak, Alkohol und Kleinkredite soll indes auf fossile Energien, Erdöl, diskriminierende, rassistische und sexistische Darstellungen ausgedehnt werden.

Zweite Lesung, zweite Chance, sagten sich die Grünen am Dienstagabend im Freiburger Generalrat. Bei der Beratung zur Revision des städtischen Polizeireglements machten sie einen erneuten Anlauf für ein generelles Werbeverbot im öffentlichen Raum. «Werbung uniformiert, standardisiert, und nivelliert unsere Gesellschaft nach unten», sagte Oliver Collaud im Namen der Grünen. «Hinzu kommen die Phänomene der Verschuldung und des Konsumismus, die verheerende soziale und ökologische Auswirkungen haben.» Angesichts der durch die Werbung verursachten Schäden könne die Stadt gut auf jährliche Werbeeinnahmen von 700’000 Franken verzichten. 

«Zu exzessiv»

Gegen dieses Ansinnen wehrte sich Isabelle Sob (Die Mitte). Der Änderungsantrag der Grünen schränke die Werbefreiheit auf exzessive Weise ein, sagte sie. Ein Werbeverbot sei in gewissen Fällen nicht sinnvoll, weil Werbung einer Dienstleistung gleichkomme. Sob machte das Beispiel von Apotheken, die für ihre Aktionen werben. 

Maurice Page (Mitte links–CSP) qualifizierte den Vorschlag der Grünen als «sehr doktrinär». Werbung sei etwas Natürliches. «Wenn sie nicht im öffentlichen Raum stattfindet, dann auf dem Smartphone.» Von einem «Hors-sol-Vorschlag» sprach Pascal Wicht von der SVP. «Damit retten wir den Planeten nicht.»

Werbung findet zunehmend auch digital statt. Im Bild: Werbung für ein Tabakerzeugnis auf einem E-Paper der NZZ vom 17. Dezember 2020.
Archivbild Keystone-sda

Die SP war sich in der Sache nicht einig, wie Benoît Dietrich von der SP sagte: «Wir hatten innerhalb der Fraktion rege Diskussionen. Die Meinungen über die Definition dessen, was kommerziell ist, gingen auseinander. Darum haben wir Stimmfreigabe beschlossen.»

David Krienbühl lehnte den Antrag der Grünen im Namen der FDP ab. Er plädierte mit einer Ausnahme für die Version, die der Generalrat im April in der ersten Lesung angenommen hatte. In dieser hatten sich SP und Grüne durchgesetzt. Das Werbeverbot für Tabak, Alkohol, Kleinkredite sowie das Verbot für diskriminierende, rassistische und sexistische Werbung wurde damals auf Geldspiele, fossile Energien und Erdöl ausgedehnt.

Sorge um Sport und Kultur

Zweite Lesung, zweite Chance, sagte sich aber auch die FDP und verlangte, dass das Werbeverbot für Geldspiele im zweiten Anlauf wieder gestrichen werde. «Das könnte einige Subventionen für die Kultur und den Sport im Kanton Freiburg gefährden.» So seien in den letzten Jahren Dutzende von Millionen Franken aus dem Casino in Granges-Paccot in Kultur- und Sportvereine geflossen. «Profitiert haben unter anderem der Gemeindeverband für Kultur, Coriolis, oder das Internationale Filmfestival.» Krienbühl warnte auch davor, dass sich bei einem Werbeverbot im öffentlichen Raum zweifelhafte Geldspiel-Anbieter im Netz, die ohne jegliche Präventionsmassnahmen gegen Verschuldung und Sucht agierten, durchsetzen könnten.

Auch Claudine Sautaux sorgte sich im Namen der Fraktion Die Mitte–GLP um die Gelder, die aufgrund des Werbeverbots für Geldspiele der Kultur und dem Sport entgehen könnten. Die Generalrätin ist Mitglied der kantonalen Kommission der Loterie Romande (Loro). «Die Schweizer Bevölkerung hat 2018 das eidgenössische Geldspielgesetz mit 73 Prozent angenommen. Dank dem Gesetz wird die Ausschüttung des Gewinns für gemeinnützige Projekte garantiert.» Allein im Jahr 2022 habe der Kanton Freiburg von der Loro 22,6 Millionen Franken erhalten. Gleiches gelte für das Casino Barrière in Granges-Paccot. Sautaux:

Im Jahr 2022 hat es 1,1 Millionen Franken ausgeschüttet, seit seiner Eröffnung 27 Millionen Franken.

Oliver Collaud wies vergeblich nochmals darauf hin, dass das Verbot die Loro nicht betreffe, da sie keine kommerziellen Zwecke verfolge. Mit 45 zu 16 Stimmen bei vier Enthaltungen stimmte der Generalrat dem Antrag der FDP zu und lehnte ein generelles Werbeverbot ab.

Polizeireglement

Differenzen sind bereinigt

Der eigentliche Anlass für die zweite Lesung des Polizeireglements waren zwei sich widersprechende Artikel. Der Generalrat hatte in der ersten Lesung nämlich beschlossen, dass die Gebühren für gemeinnützige Anlässe im öffentlichen Raum möglichst tief sein sollen. In einem anderen Artikel befreite er dann aber nicht lukrative Anlässe und solche von öffentlichem Interesse, die von Gewerbetreibenden und Kultur-, Sportvereinen und sozialen Vereinen organisiert werden, von Gebühren. Diesen Widerspruch galt es in der zweiten Lesung aufzulösen. Die FDP wollte den Kreis der Begünstigten auf lokale Anbieter begrenzen. Gérald Collaud (Mitte Links–CSP) ging einen Schritt weiter und verlangte, dass auch Anlässe von öffentlichem Interesse  vom Gebührenerlass ausgenommen werden. Dem schloss sich auch Gemeinderat und Polizeivorsteher Pierre-Olivier Nobs (Mitte Links–CSP) an. «Damit wird die Büchse der Pandorra aufgemacht. Denn was ist schon ein Anlass von öffentlichem Interesse?!». Collaud und Nobs kamen mit ihrer Forderung aber nicht durch. Mit 42 Ja gegen 21 Nein bei zwei Enthaltungen stimmte der Generalrat dem weniger weit gehenden Vorschlag der FDP zu. Das revidierte Polizeireglement wurde schliesslich einstimmig gutgeheissen. rsa

  

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