Nach den Gaststätten, Museen und Galerien dürfen am Freitag im Kanton Freiburg weitere Betriebe wieder öffnen. Der Staatsrat vollzieht damit den zweiten Lockerungsschritt, den er aufgrund der stabilen epidemiologischen Lage im Kanton angekündigt hatte. Allerdings musste er sich bei diesem Schritt den Weisungen des Bundesrats vom letzten Freitag anpassen. So dürfen Kinos, Theater und Konzertsäle nicht wie geplant öffnen. Stattdessen nutzt der Staatsrat seinen Spielraum und erlaubt die Öffnung von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Bowlingbahnen oder Casinos. Er bestätigte auch die für Freiburg und andere Westschweizer Kantone vorläufig geltenden Öffnungszeiten von Restaurants bis 23 Uhr.
uh
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