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Freiburg schickt Reform der Verrechnungssteuer bachab

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Die Reform der Verrechnungssteuer hat wie in der restlichen Schweiz auch im Kanton Freiburg Schiffbruch erlitten. Die Linke hat sich durchgesetzt.  

56 Prozent Nein – damit geht auch in Freiburg die zweite von drei Abbauvorlagen zur Stempelsteuer bachab. Das Ergebnis in Freiburg ist deutlicher als jenes der ganzen Schweiz: National sprachen sich 52 Prozent für die Beibehaltung der Verrechnungssteuer in ihrer ursprünglichen Form aus.  

Bei der Vorlage ging es darum, dass der Bundesrat und die bürgerliche Parlamentsmehrheit die Verrechnungssteuer auf Zinsen inländischer Obligationen abschaffen wollten. Sie monierten, dass die gegenwärtige Regelung den Wirtschaftsstandort benachteilige. Auch die Umsatzabgabe für inländische Obligationen und weitere Wertpapiere soll abgeschafft werden.

Schon bei der ersten Stempelsteuer-Abstimmung im Februar zur Abschaffung der Emissionsabgabe hatte das Stimmvolk die Vorlage mit fast 63 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Freiburg lag da gleichauf mit dem nationalen Ergebnis.

Zufriedene Linke

Die Linke hatte vor Steuerschlupflöchern gewarnt und argumentiert, dass wieder nicht die Privatpersonen von einem Steuerabbau profitieren würden, sondern eine Handvoll Grossfirmen. SP-Kantonalpräsidentin Alizée Rey erklärte nun: «Wir sind zufrieden. Es war nicht einfach, den Leuten die Verrechnungssteuer zu erklären. Wir konnten sie aber überzeugen, dass es nicht infrage kommt, dass nur grosse Unternehmen profitieren.» Die Rechte komme immer wieder mit Steuersenkungen, eigentlich immer nur für Unternehmen und kaum für einfache Privatpersonen.

Unglückliche Rechte

Auch FDP-Kantonalpräsident Alexandre Vonlanthen räumt ein: Die Vorlage sei wohl zu technisch und zu komplex gewesen, um der Bevölkerung klar zu machen, dass sie die Wirtschaft und den Finanzmarkt entlastet hätte. Sie hätte verhindern sollen, dass Gelder ins Ausland fliessen. «Wir wollten damit die Vermögen der Unternehmen in der Schweiz behalten und zusätzliche Steuereinnahmen ermöglichen.»   

Die dritte Stempelsteuer, die infrage gestellt wird, ist diejenige auf Versicherungsprämien.

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