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Freiburg setzt Gewässerschutz weniger ehrgeizig um als andere Kantone

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Landwirtschaftsland oder auch Arbeitszonen: Der Gewässerschutz kann die Nutzungsmöglichkeiten einer Parzelle komplett verändern. Zwei Grossräte wollen mehr über das Vorgehen bei der Umsetzung des Bundesgesetzes wissen.

Gewässer sind vielerorts verbaut, begradigt und zwischen Dämmen eingezwängt. Im intensiv genutzten Mittelland, so auch im Grossen Moos, haben rund die Hälfte der Fliessgewässer kaum mehr etwas mit ihrem ursprünglichen Zustand zu tun. In Röhren verlegt und verbaut wurden die Gewässer vor allem ab dem 19. Jahrhundert, um Landwirtschafts- und Siedlungsland zu gewinnen. Nun geht es darum, ihnen einen kleinen Teil davon wieder zurückzugeben. Denn naturnahe Bäche, Flüsse und Seen leisten einen grossen Beitrag zum Schutz vor Hochwasser, zur Trinkwasserversorgung und sie dienen auch der Erholung. Zudem beherbergen sie unzählige Tier- und Pflanzenarten. Mit der revidierten Gewässerschutzverordnung des Bundes ist es Sache der Kantone und der Gemeinden, Lösungen zu finden: Damit Bäche, Flüsse und Seen Platz zurückbekommen. 

Weniger ehrgeizig

Der Handlungsspielraum der Kantone ist begrenzt. Jedoch können die Kantone die Methodik festlegen, wie sie Gewässerräume definieren wollen. Darauf zielt nun eine Frage aus einem parlamentarischen Vorstoss der Grossräte David Fattebert (Die Mitte, Le Châtelard) und Urs Hauswirth (SP, Düdingen). «Hat sich der Staatsrat im Vergleich zu den Nachbarkantonen Bern und Waadt für eine Methodik entschieden, die mit restriktiveren Bedingungen für den bebauten und den zu bebauenden Raum einhergeht?», lautet die Frage der Grossräte an den Staatsrat. 

Die Antwort des Staatsrats liegt nun vor. Für die grossen Fliessgewässer hätten auch die Kantone Waadt, Wallis und Luzern die Methode und die Empfehlungen des Bundes angewandt. 

Das Ergebnis der Freiburger Abgrenzung ist jedoch weniger ehrgeizig als das der drei anderen Kantone: Freiburg hat seine Kriterien so festgelegt, dass mindestens 55 Prozent der ökologischen Bedürfnisse erfüllt sind, während die anderen Kantone einen höheren Erfüllungsgrad anstreben.

Staatsrat

Existenzbedrohend

Im Kanton Waadt seien es 80 Prozent für gewisse Gewässer, in Luzern 80 bis 100 Prozent und im Wallis 80 Prozent. Die Kantone Bern, Zürich und Aargau hingegen hätten den Raum der grossen Fliessgewässer grosszügiger mit Mindestbreiten abgegrenzt. Zusammenfassend liesse sich sagen, dass sich der Kanton Freiburg im Mittelfeld bewege. Er gehöre zu den Kantonen, die sich die Mittel geben, um einen optimalen Schutz ihrer Fliess- und stehenden Gewässer zu erreichen und um gleichzeitig die Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Flächen zu reduzieren. Die alte Abgrenzungsmethode, die im Kanton Freiburg bis 2011 angewandt worden sei, habe mit dem neuen Bundesrecht zu weitreichenden Folgen geführt, welche für gewisse Landwirtschaftsbetriebe existenzbedrohend sein könnten. Die aktualisierte Abgrenzung der Gewässerräume sei seit 2022 abgeschlossen und habe zu einer Reduktion um 68 Prozent des Gewässerraums in der Landwirtschaftszone geführt.

Die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) verfolge die interkantonalen und nationalen Entwicklungen in Sachen Gewässerräume aufmerksam, um diese bei der Umsetzung im Kanton berücksichtigen zu können. Die kantonalen Methoden zur Abgrenzung der Gewässerräume bei den grossen Fliessgewässern würden sich stärker unterscheiden als bei den kleinen und mittleren.

Die Gerichtsentscheide in anderen Kantonen zu hängigen Klagen von Umweltverbänden gegen Nutzungspläne werden daher richtungsweisend sein.

Staatsrat
Ein Blick auf die Saane.
Archivbild: Corinne Aeberhard

«Heftige Kritik»

Rund 45 Prozent der Gemeinden des Kantons haben den Gewässerraum laut Staatsrat inzwischen in ihre Ortsplanung integriert. Dass dies Sache der Gemeinden ist, hinterfragen die beiden Grossräte: «Ist der Verzicht auf eine Umsetzung über einen kantonalen Nutzungsplan nicht gleichbedeutend mit einer Abwälzung der Verantwortung auf die Gemeinden, was die Entscheide und deren Folgen betrifft?», lautet eine weitere Frage aus ihrem Vorstoss. Dazu schreibt der Staatsrat, dass er 2021 angekündigt hatte, die Daten der Gewässerräume über den kantonalen Nutzungsplan umsetzen zu wollen. «Heftige Kritik» seitens Gemeinden habe jedoch dazu geführt, die alte Praxis fortzusetzen. 

Damit kam der Staatsrat den Gemeinden entgegen, die sich gegen dieses als schwerfällig empfundene kantonale Instrument ohne jeglichen Spielraum für die Gemeinden ausgesprochen hatten.

Staatsrat

Der Entscheid des Kantons, auf einen kantonalen Nutzungsplan mit Gewässerräumen zu verzichten, ziele somit darauf ab, den Gemeinden ihren Handlungsspielraum zu belassen und sie nicht zu entmündigen.

Auf die Frage nach der Grösse des Spielraums für die Gemeinden, antwortet der Staatsrat, dass die im Bundesrecht festgelegten Grenzen bereits für die Kantone eng gesteckt seien und die Gemeinden deshalb über einen geringen Handlungsspielraum verfügten. Dieser liege vor allem in der Definition des Begriffs «dicht überbaut» und der Frage, ob eine Anlage in einem Gewässerraum «standortgebunden» ist oder nicht. Der Gewässerraum habe keine direkte Auswirkung auf die Zweckbestimmung der Zonen wie zum Beispiel Arbeitszonen. Jedoch gelte in diesen Zonen, von Ausnahmen abgesehen, ein Bauverbot im Gewässerraum. 

Abtausch ist möglich

Liegt ein Teil einer Parzelle im Gewässerraum, empfiehlt der Staatsrat, eine Rückzonung zu prüfen, insbesondere bei nicht überbautem Land. Auf regionaler Ebene könne eine Pflicht zur Rückzonung von unüberbauten Parzellen in der Arbeitszone vorgesehen werden, was den Handlungsspielraum der Region hinsichtlich der Quote für unüberbaute Arbeitszonen erhöhe. Die Region könne die Quote derselben Gemeinde oder einer anderen zuteilen. Die Umsetzung des Gewässerraums im Ortsplan durch die Gemeinden sei eine bundesrechtliche Verpflichtung und begründe für sich allein keinen Entschädigungsanspruch aus Enteignung.

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