Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN
Mit 57 zu 12 Stimmen (4 Enthaltungen) hat der Grosse Rat am Freitag das neue Gesetz verabschiedet. In zweiter Lesung hat er die Ergebnisse der ersten Lesung bestätigt.
Einheitliche Steuersätze
Mit 51 zu 23 Stimmen hat sich der Rat gestern ein zweites Mal für einheitliche Steuersätze ausgesprochen. Laut Jean-Louis Romanens, Präsident der parlamentarischen Kommission, machen einheitliche Steuersätze Freiburg attraktiver. «Ich habe selber erlebt, dass grosse Vermögen wegen der Erbschaftssteuer von Freiburg abgezogen sind», hielt er fest. Die Steuerausfälle, die dadurch der Kanton (74 000 Franken) und die Gemeinden (50 000 Franken) erleiden, sind nach seinen Worten als Investition zu betrachten. «Bei einer grossen Erbschaft sind diese Verluste sofort wettgemacht», fügte er bei.Bekämpft wurden die einheitlichen Steuersätze von der Ratslinken. SP-Sprecher Raoul Girard und Christa Mutter, Sprecherin des Mitte-Links-Bündnisses, konnten nicht verstehen, dass man ausgerechnet bei den Erbschaftssteuern auf das generelle Prinzip progressiver Steuersätze verzichten wolle. Auch Bernadette Hänni-Fischer (SP, Murten) versuchte, die bürgerlichen Vertreter im Kantonsparlament noch umzustimmen. «Die Progression ist moderat. Der Staat braucht Einnahmen. Erbschaften sind ein Geschenk, ein Glücksfall. Nehmen wir doch das Geld, das der Staat braucht, hier. Das tut den Betroffenen nicht weh», meinte sie.
Gemischte Schenkung
Bestätigt hat der Rat auch einen Antrag der parlamentarischen Kommission betreffend gemischte Schenkungen. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Gebäude verschenkt wird, der Erbempfänger aber die Hypothek übernimmt. Dabei wird nun der Steuerwert des Gebäudes und nicht der Verkaufswert als Bemessungsgrundlage massgebend sein.
Steuererleichterung bei Übertragungen eines Unternehmens
Das neue Gesetz sieht auch eine Steuererleichterung bei einer Übertragung eines Unternehmens vor. Auf Gesuch hin kann eine solche Übertragung ganz oder teilweise von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit werden, sofern der Erwerber seinen steuerlichen Wohnsitz im Kanton hat und das Unternehmen den Interessen der Freiburger Wirtschaft dient.