Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Freiburger Amtsstellen sollen das Label für Zweisprachigkeit anstreben

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Mitte Januar hat das Amt für institutionelle Ange­legenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen das Label für die Zweisprachigkeit von einer in Biel ansässigen Stiftung erhalten. Es ist nach dem Handelsregisteramt, der Raiffeisenbank Freiburg Ost, der Hochschule für Wirtschaft, dem Forum Freiburg und der Vereinigung der freiburgischen Alterseinrichtungen die sechste Freiburger Institution mit diesem Label. In einem Postulat hatten die ehemaligen Grossräte Laurent Thévoz (Grüne, Freiburg) und Thomas Rauber (CVP, Tafers) angeregt, das Label für die Zweisprachigkeit allen Dienststellen der Kantonsverwaltung schmackhaft zu machen, es aber auf freiwilliger Basis zu belassen.

In seinem nun veröffentlichten Bericht befürwortet der Staatsrat den Vorschlag, die Verwaltungseinheiten gezielt dazu zu ermutigen, das Label zu erlangen, wo nachweislich ein Bedarf besteht. Dazu würden die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt.

Der Staatsrat spricht sich dabei für eine pragmatische Zweisprachigkeit aus. Analog zu den Zivilstandsämtern hält der Staatsrat in seinem Bericht fest, dass es schwierig sei, die Zweisprachigkeit in einsprachigen Bezirken sicherzustellen, wo nur Bedarf nach einsprachigen Dienstleistungen bestehe. Bei Einheiten mit dezentralen Standorten wäre eine Zertifizierung fast nur über eine umfangreiche Neuorganisation möglich.

Auch spricht sich der Staatsrat gegen eine systematische Übersetzung aller internen Dokumente aus. Dies könnte sich als schwerfällig und kontraproduktiv erweisen. Er würde lieber die Mitarbeiter dazu anhalten, Dokumente in der Partnersprache zu lesen und sich so dafür zu interessieren.

Allgemein stellt der Staatsrat aber fest, dass Institutionen, die sich zertifizieren liessen, das Verfahren nicht als zeitaufwendig, sondern als bereichernd empfänden.

Die Kosten einer Zertifizierung sind für den Staatsrat vertretbar. Sie betragen zwischen 3100 und 5900 Franken bei bis zu 49 Mitarbeitenden oder auf Anfrage bei grösseren Einheiten. Für alle Dienststellen entspricht dies 420 000 Franken. Dazu kommen zwei Drittel dieser Kosten für die fünfjährliche Wiederzertifizierung.

Neben der Ermutigung zum Label prüft der Staatsrat die Einsetzung eines Delegierten für Zweisprachigkeit. Auch unterstützt er die Idee, bei Verwaltungseinheiten auf kantonaler Stufe 30 Prozent Kaderangestellte anzustreben, welche die Minderheitssprache fliessend sprechen.

Regelung für Gemeinden?

In seinem Bericht hält der Staatsrat weiter fest, dass es bis jetzt noch keine gesetzliche Bestimmung für die Festlegung einer Amtssprache in Gemeinden gibt. Dies sei unbefriedigend. Er zeigt sich deshalb bereit, eine Gesetzesänderung oder ein neues Gesetz auszuarbeiten, um Kriterien für die Festlegung der Amtssprache in Gemeinden sowie die Pflichten einer zweisprachigen Gemeinde zu klären.

uh

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema