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Freiburger Kindergärtnerin fordert Ferienanspruch vor Bundesgericht ein

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Dass ihre Ferien wegen ihres Mutterschaftsurlaubs gekürzt oder gar gestrichen wurden, will eine Deutschfreiburger Kindergärtnerin nicht akzeptieren. Sie war im Januar vor dem Freiburger Kantonsgericht abgeblitzt und rekurriert nun gegen den Entscheid vor dem Bundesgericht. Ihr Anwalt Fabian Vollmer sagt gegenüber den FN, dass der Rekurs am 12. Februar in Lausanne deponiert wurde. Vollmer stört sich vor allem an der Begründung des Kantonsgerichts, wonach eine Lehrperson ihre Ferien während den schulfreien Tagen und Wochen über das ganze Jahr problemlos kompensieren könne, da sie die Arbeitszeit sehr flexibel einteilen könne. «Gerade eine jüngere Lehrperson, die mehr Vorbereitungszeit für ein Schuljahr braucht, hat diese Flexibilität nicht», so Vollmer. Die Regelung, wonach eine Lehrperson ihre Ferien in der schulfreien Zeit ausserhalb eines Mutterschafts-, Krankheits-, Militär- oder Zivildiensturlaubs beziehen muss, ist nun im Reglement für das Lehrpersonal so festgehalten. Dieses hat der Staatsrat soeben veröffentlicht, es war aber schon zum Zeitpunkt des Kantonsgerichtsurteils in der Vernehmlassung. Es soll eine Ungleichbehandlung zu anderen Staatsangestellten vermeiden und lässt dennoch keinen Ferienbezug während der Unterrichtszeit zu. «Die neue Regelung des Kantons ändert an der Grundproblematik überhaupt nichts», sagt Jacqueline Häfliger, Präsidentin des Vereins Lehrerinnen und Lehrer Deutschfreiburg (LDF). Sie bemängelt die Berechnung mit einer Jahresarbeitszeit von 1900 Stunden; diese lasse weder Platz für die üblichen sieben Wochen Ferien zu noch für eine Kompensation bei einer Abwesenheit wegen Urlaubs. Sie kritisiert, der Staatsrat und das Kantonsgericht vermittelten das Bild einer privilegierten Lehrerschaft. LDF unterstützt den Rekurs der Kindergärtnerin vor Bundesgericht.

uh

Bericht Seite 2

«Die neue Regelung des Kantons ändert nichts an der Grundproblematik.»

Jacqueline Häfliger

Präsidentin LDF

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