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Freiburger Nein zu Schranken für Einwanderung

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 Der Kanton Freiburg spricht sich gegen die Verlängerung der bisherigen Ventilklausel gegenüber den osteuropäischen EU-Mitgliedern («EU-8», plus Malta und Zypern) aus. Auch eine mögliche Ausweitung der Ventilklausel gegenüber den restlichen EU-Staaten akzeptiert der Kanton nicht. Dies schreibt die Kantonsregierung als Vernehmlassungsantwort zu Plänen des Bundes, den freien Personenverkehr einzuschränken.

Der Grund für die Ablehnung seien die schlechten bisherigen Erfahrungen mit der Ventilklausel. Aufgrund der Resultate der Beschränkung von Aufenthaltsbewilligungen gegenüber den EU-8 sei anzunehmen, dass eine derartige Reduktion der Einwanderung keine positive Wirkung hätte. Vielmehr zeige sich, dass eine Senkung der Aufenthaltsbewilligungen von EU-8-Bürgern zu einer Erhöhung der Gesuche für eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) geführt habe. Das sei auch bei den Bürgern der alten EU-Länder zu erwarten.

Einschränkungen, so der Kanton weiter, führten vielmehr einerseits zu einer grösseren Bürokratie, und andererseits drohten der Freiburger Wirtschaft Schäden, da damit auch der Arbeitsmarkt eingeschränkt werde. Seit Einführung der Begleitmassnahmen zum freien Personenverkehr vor acht Jahren habe man die Erfahrung gemacht, dass die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts auch die Einwanderung beeinflussten. fca

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