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Freiburger Regierung im Recht

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Freiburger Regierung im Recht

Bundesgericht bekräftigt den Entscheid des Staatsrats in Bezug auf die Öffnungszeit der Tankstellen-Shops

Der Freiburger Staatsrat hatte das Recht, den Tankstellen-Shops die Schliessung um 19 Uhr vorzuschreiben. Darum wies das Bundesgericht die Klagen der Tankstellen-Shop-Betreiber von Düdingen und Tafers ab.

Das Bundesgericht hat seinen Entscheid bezüglich der Fälle der Tankstellen-Shops in Düdingen und Tafers bekannt gegeben. Darin bekommt der Freiburger Staatsrat Recht. Er hatte die Schliessung der Shops auf 19 Uhr (werktags) und 16 Uhr (samstags) durchgesetzt. Das Freiburger Verwaltungsgericht hat im Fall des Shops in Ried bei Kerzers ähnlich entschieden (siehe Kasten).

Staatsrat hat nach
der Abstimmung gehandelt

Diese Verfahren wurden von der Abstimmung vom 18. Mai 2003 ausgelöst, als das Freiburger Volk eine Ausdehnung der Öffnungszeiten knapp abgelehnt hat (50,7 Prozent Nein-Stimmen). Die Öffnungszeiten dauerten damals bis 21 Uhr. Nach der Abstimmung hat der Staatsrat beschlossen, Ordnung in die Angelegenheit zu bringen, indem er das Gesetz über die Ausübung des Handels strikte zur Anwendung kommen liess. Das heisst: Die Shops mussten werktags um 19 Uhr und am Samstag um 16 Uhr schliessen. Die Shop-Betreiber haben aber die Möglichkeit, ein Mal pro Woche einen Abendverkauf bis 21 Uhr durchzuführen und am Sonntag bis um 19 Uhr zu öffnen, sofern ein entsprechendes Gemeindereglement vorliegt.

Für wen die Ausnahme?

Damals hatten zahlreiche Tankstellen-Shops jeden Abend offen bis 21 Uhr oder sogar bis 22 Uhr. Meistens haben sich die Betreiber auf eine Bewilligung der Gemeinde gestützt. Um diese zu rechtfertigen reicht eine breite Auslegung eines Artikels des Gesetzes über die Ausübung des Handels, der Abendverkäufe vorsieht «für einige Läden, die Gerichte und Getränke zum Mitnehmen verkaufen». Diese Ausnahme im Gesetz war für Kebab- oder Pizzaverkäufer vorgesehen. Nun haben die Shop-Besitzer dieses Recht ebenfalls für sich in Anspruch genommen. Weil das gemäss Staatsrat illegal ist, wurde die 19-Uhr-Schliessung durchgesetzt.

Recht auf der ganzen Linie

Einige Shop-Besitzer, die darauf nicht eingingen, haben sich aus Angst vor Sanktionen im Sommer 2003 trotzdem dem Diktat des Staatsrats gebeugt. Andere wiederum, so wie der Shop in Ried bei Kerzers, haben Rekurs eingelegt. Das Bundesgericht hat im Fall der Shops von Düdingen und Tafers den Entscheid des Verwaltungsgerichts gestützt. Das Abstimmungs-Resultat zeige den Willen des Freiburger Volkes und sei verfassungskonform. Das Bundesgericht hebt in seinem Urteil hervor, dass der Entscheid des Staatsrats die Wirtschaftsfreiheit, die Gleichbehandlung und der Schutz gegen Bevorzugung gewährleiste. Das Bundesgericht spricht dem Kanton vor allem zu, die Öffnungszeiten per Gesetz zu bestimmen.

Gerade dieser Punkt wurde von Jean-Baptiste Zufferey von der Universität Freiburg beanstandet. Er hatte im Namen der Erdölindustrie ein Rechtsgutachten erstellt. In diesem Gutachten kommt Zufferey zum Schluss, dass die Vorschrift in Bezug auf die Öffnungszeiten der Wirtschaftsfreiheit widerspreche.

Von «zufrieden» bis «entrüstet»

Der Freiburger Justizdirektor Claude Grandjean ist mit dem Entscheid des Bundesgerichts zufrieden. «Das Gericht gibt uns auf der ganzen Linie Recht und berücksichtigt den Willen des Volkes.» Für den Staatsrat ist es «nicht wirklich eine Überraschung». Er gesteht aber ein, einige Befürchtungen gehabt zu haben auch in Bezug auf das Gutachten von Zufferey.

Hubert Waeber, Betreiber des Shops in Tafers, ist «entrüstet» über den Entscheid des Bundesgerichts. Für ihn ist dies ein klar politischer Entscheid. Seine Hoffnungen liegen jetzt bei der Revision des Handelsgesetzes, das im Oktober im Grossen Rat verabschiedet wurde. Sofern sich das Volk in einem Referendum nicht negativ äussert, so wird es wieder möglich sein, die Shops bis um 21 Uhr offen zu haben. La Liberté/jlb
Ein neuer Rekurs beim Bundesgericht

Das Kantonale Verwaltungsgericht hat einen Rekurs der Gemeinde Ried bei Kerzers sowie des Shop-Betreibers abgelehnt und den Entscheid des Staatsrats gestützt.

Gemäss Joachim Lerf, Anwalt des Shop-Besitzers, wird dieser Entscheid beim Bundesgericht angefochten. «Dieser Fall ist nicht mit Tafers und Düdingen vergleichbar», so der Anwalt. Der Unterschied sei, dass die Gemeinde den Betreiber in seinem Rekurs gestützt habe.

Sollte das Freiburger Volk aber die Revision des Handelsgesetzes und damit eine Ausdehnung der Öffnungszeiten befürworten, so würde der Rekurs gemäss Lerf zurückgezogen. In der Zwischenzeit darf der Shop in Ried bei Kerzers wegen der aufschiebenden Wirkung des Rekurses von Montag bis Samstag weiter bis 21 Uhr offen haben. Und das zwei Jahre nach der Volksabstimmung. Ein weiterer Rekurs ist immer noch beim Verwaltungsgericht hängig. Es betrifft dies den Shop von Granges-Paccot. La Liberté/jlb

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