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Freiburger SP reicht Beschwerde ein wegen Abstimmungsbüchlein

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Weil die Kritik an der Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden nur wenig Platz erhält und unvollständig sein soll, zieht die SP vor das Kantonsgericht.

«Eine einseitige Lobpreisung»: So beschreibt die Freiburger SP das kantonale Abstimmungsbüchlein zur Aufgabenentflechtung zwischen dem Staat und den Gemeinden. Über die sogenannte Dettec-Vorlage wird am 12. November abgestimmt.

«Die Broschüre erwähnt nur zwei Kritikpunkte auf kaum vier Zeilen», kritisiert die SP in einer Medienmitteilung. «Ihr fehlt es völlig an Objektivität – selbst die Vorbehalte, die der Staatsrat in seiner Botschaft von Ende 2022 bezüglich der Richtigkeit der Zahlen geäussert hat, sind in der Broschüre nicht mehr enthalten.» Die Gegenargumente, die im Grossen Rat geäussert wurden, gebe das Büchlein nur unvollständig, summarisch und ungenau wieder. Dass Mitglieder der vorberatenden Kommission im Grossen Rat einen Minderheitsbericht vorgetragen hatten, werde gar nicht erwähnt.

Die Informationsbroschüre, die nun an alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verteilt wird, verhindere eine freie Meinungsbildung und verstosse darum gegen die Bundesverfassung, schreibt die Partei. Sie kündigt an, eine Beschwerde beim Kantonsgericht einzulegen, und verlangt zugleich den sofortigen Versand eines zusätzlichen Informationsblatts durch den Staatsrat und die Staatskanzlei.

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