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Freispruch für ehemaligen Bankleiter

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Freispruch für ehemaligen Bankleiter

Das Wirtschaftsstrafgericht fällt ein Urteil im Fall SLK Bösingen

Der ehemalige Bankleiter der Spar- und Leihkasse Bösingen ist freigesprochen worden. Das Gleiche gilt für einen damaligen Kunden. Wegen Betrugs- und Urkundenfälschung erhielt hingegen der ehemalige Filialleiter eine Zusatzstrafe von einem Monat.

Von IMELDA RUFFIEUX

Mit dem kürzlich erfolgten Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts des Kantons Freiburg geht ein Kapitel zu Ende, das die Justiz während vieler Jahre beschäftigt und in der Bevölkerung für Diskussionen gesorgt hat (siehe Kasten). Von den acht Personen, gegen die ursprünglich in der Untersuchung ermittelt wurde, mussten sich noch drei vor Gericht verantworten. Einer von ihnen war bereits vor zwei Jahren zu einer zwölf-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Die Anklage lautete in zwei Fällen auf Betrug und Urkundenfälschung und in einem Fall nur auf Betrug. Der frühere Vorwurf, Scheingeschäfte abgewickelt zu haben, war fallen gelassen worden.

Kredite umgelagert

Dem damaligen Bankleiter der SLK Bösingen, A., wurde vorgeworfen, beim Abwickeln eines Kredits Dokumente vordatiert zu haben. Der Bank war damals von der Bankenkommission zur Auflage gemacht worden, ein so genanntes Klumpenrisiko innerhalb einer gewissen Frist abzutragen. Deshalb kam man auf die Idee, dieses auf verschiedene neue Schuldner zu verteilen.

Die belastenden Aussagen kamen sowohl von einem der neuen Kreditpartner wie auch von dessen Treuhänder. Alle Kreditakten sowie alle Schriftstücke, die nach der Kreditgewährung erstellt wurden (diverse Schuldanerkennungen) würden die Aussagen seines Mandanten bekräftigen, erklärte Markus Meuwly, Anwalt von A. «Der Ablauf der Kreditgewährung und des Vollzugs ist somit zeitlich und inhaltlich logisch.»

Zudem hätte A. jederzeit mit einer Kontrolle durch die Bankenkommission und die Revisionsstelle rechnen müssen, so dass er das Risiko nicht eingegangen wäre, die Kreditunterlagen vorzudatieren, argumentierte Markus Meuwly. Die Verteidigung wies auch auf die Unglaubwürdigkeit des Kreditnehmers hin, der im Prozess mehrmals aktenwidrige Aussagen machte, die anhand der Akten widerlegt werden konnten.

Mehrheit der Beweise
sprechen für A.

Das Gericht sprach A. vom Vorwurf der Urkundenfälschung frei und folgte damit weitgehend den Anträgen der Verteidigung. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Gabriele Berger, hatte auf eine bedingte Gefängnisstrafe von 15 Tagen plädiert. Beide Versionen seien möglich, erklärte Gerichtspräsident Markus Ducret in der kurzen Urteilsbegründung. Die Mehrheit der Beweise sprächen für die Version von A., führte er aus. Es würden aber trotz allem noch Zweifel bestehen, so dass nicht mehr mit Bestimmtheit festgestellt werden könne, wann genau die Kreditunterlagen unterzeichnet worden seien. Deshalb sei das Gericht nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» zu einem Freispruch gekommen.

Auch vom zweiten Vorwurf des Betrugs wurde A. freigesprochen. Ihm war zur Last gelegt worden, bei einem anderen Kreditvertrag falsche Versprechungen gemacht zu haben. Zusammen mit dem Bankfilialleiter soll er einem Kunden gesagt haben, es handle sich nur um einen vorübergehenden Vertrag, der bald abgelöst werde. Das Gericht kam hier zum Schluss, dass es keinen Beweis für die falschen Versprechungen gibt. Zudem folgte das Gericht den Ausführungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, wonach er beim Abschluss dieses Vertrages gar nicht beteiligt war. Diese Verhandlung wurden vom Filialleiter allein geführt.

Ende eines Alptraums

Markus Meuwly wies eingangs seines Plädoyers nochmals auf die schwerwiegenden Mängel in der Untersuchung hin und zitierte dabei aus dem Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts vom 9. September 2003, in dem diese Verfahrensfehler anerkannt wurden. Er sprach damals von einer skandalösen Untersuchung und von schwerwiegenden Mängeln und äusserte die Hoffnung, dass «dieses unsägliche Strafverfahren endgültig zu Grabe getragen wird». Zugleich dankte Markus Meuwly Untersuchungsrichter André Piller für das zügige Verfahren in der Untersuchung.

Der Anwalt wies auch auf die grosse Last hin, welche die Familie von A. in all den Jahren zu tragen hatte, etwa dass er von seinem neuen Arbeitsplatz mit Handschellen abgeführt wurde und dass er wegen des hängigen Verfahrens keine Anstellung in seinem angestammten Beruf als Bankfachmann mehr fand. «Die Familie hat enorm gelitten. Dieser Alptraum dauert für meinen Mandanten und seine Familie seit mittlerweile zehn Jahren.» Sie hätten die Hoffnung, dass dieses Kapitel endgültig abgeschlossen wird.

Mehrere Unterschriften gefälscht

Dem zweiten Angeklagten, dem ehemaligen Leiter der SLK-Filiale in Cressier, B., wurden die oben erwähnten falschen Versprechungen bezüglich eines provisorischen Kreditvertrags vorgeworfen. B. wurde auch vorgeworfen, mehrere Unterschriften seines Bruder gefälscht zu haben. Er wurde diesbezüglich der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gesprochen.

Hingegen wurde er in einem Fall vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen, dies gemäss den Anträgen der Anklage und der Verteidigung. Die Organe der Bank hätten insofern die Sorgfaltspflicht verletzt, da sie die Kreditwürdigkeit des Kunden nicht geprüft hätten. Weiter konnte den Beschuldigten in diesem Punkt auch keine Bereicherungsabsichten nachgewiesen werden.

Unter Druck geraten

Der Verteidiger von B., Anwalt Christoph Joller, ging in seinem Plädoyer auf die damalige Situation im Bankensektor ein. Nach dem Zusammenbruch der SLK Thun, bei dem viele Anleger ihre gesamten Ersparnisse verloren hätten, sei man sensibel geworden. B. habe nicht nur bei der SLK Bösingen gearbeitet, er sei auch der grösste Kunde gewesen und habe Kredite von über acht Mio. Franken erhalten. Diese «kriminelle Kreditvergabe» sei in diesem Verfahren nicht untersucht worden, erklärte Christoph Joller. Als die Eidgenössische Bankenkommission der Bösinger Bank im Nacken sass, sei Druck auf B. ausgeübt worden. «Man sprach von einer drohenden Katastrophe und übertrug ihm praktisch die Verantwortung, wenn er nicht eine Lösung für die Umfinanzierung finde.» B. sei schwach geworden und habe kriminelle Handlungen begangen.

Sein Mandant habe sich nun aber der Vergangenheit gestellt und die Verantwortung für seine Taten übernommen, führte Anwalt Joller aus. Er sei erleichtert, dass das Dossier nach so vielen Jahren nun abgeschlossen werden konnte.

Zusatzstrafe von einem Monat

Die Staatsanwaltschaft forderte für B. eine Verurteilung wegen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung. Der Antrag von Gabriele Berger lautete auf neun Monate Gefängnis.

B. ist vor rund zwei Jahren bereits wegen qualifizierter Veruntreuung zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt worden. Wegen der langen Verfahrensdauer wurde die Zusatzstrafe um zwei Drittel reduziert, so dass B. noch einen weiteren Monat Gefängnis bedingt erhielt. Ausserdem muss er ein Drittel der Verfahrenskosten bezahlen, der Rest geht zu Lasten des Staats.

Blind unterschrieben

Dem dritten Angeklagten C., einem ehemaligen Kunden der SLK, wurde Betrug vorgeworfen, weil er gegenüber seinem Schwager falsche Angaben üb

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