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Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

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Autor: Lukas Schwab

Murten Dem Angeklagten, der aus Portugal stammt und im Seebezirk wohnhaft ist, wurde einfache Körperverletzung, Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Vergewaltigung an seiner Ehefrau vorgeworfen. Das Strafgericht des Seebezirks in Murten hat ihn in allen Punkten für schuldig befunden, ausgenommen der Vergewaltigung. Der Freispruch wurde damit begründet, dass der Angeklagte aufgrund der Anzeichen nicht davon ausgehen konnte, dass seine Frau mit dem Geschlechtsverkehr nicht einverstanden war.

Der Angeklagte wurde zu 18 Monaten Haft, davon zehn Monate bedingt, verurteilt. Da er bereits 312 Tage in Untersuchungshaft verbracht hat, ist seine unbedingte Strafe bereits verbüsst und er wird aus dem Gefängnis entlassen. Der Richter setzte eine Probezeit von fünf Jahren fest.

Schläge ins Gesicht

Nach Aussage seiner Ehefrau hatte der Angeklagte sie im vergangenen November gegen ihren Willen aus einer Diskothek in Freiburg geholt. Im Auto habe er sie ins Gesicht geschlagen und ihr gedroht, ehe er sie wegen den erlittenen Verletzungen ins Spital brachte. Anschliessend habe er sie in seine Wohnung gebracht und dort eingesperrt. Dort sei es später zu sexuellen Handlungen gekommen, gegen die sie sich aus Angst vor erneuter Gewalt nicht gewehrt habe.

Angeklagter zeigt Reue

Der Angeklagte gab zu Protokoll, seine Frau sei freiwillig mit zu ihm gekommen. Die Verteidigung bestritt sämtliche Vorwürfe, ausgenommen der Körperverletzung. Anfangs hatte der Angeklagte behauptet, die Verletzungen seiner Frau stammten von einem Sturz. Erst später gestand er, sie geschlagen zu haben. Er hielt jedoch fest, sie habe ihn zuvor angegriffen. «Ich bereue, was ich getan habe, und werde es nie wieder tun», sagte er zu seiner Tat vor Gericht.

Bereits im Mai hatte das Opfer beim Untersuchungsrichter eine Anfrage für die Freilassung ihres Mannes eingereicht, welche abgelehnt wurde. Der Untersuchungsrichter argumentierte, es bestehe die Möglichkeit, dass die Frau den Antrag auf Druck des Angeklagten gestellt habe – oder aus Angst vor einer Ausschaffung im Falle einer Scheidung.

Die Ehefrau, die beim Prozess nicht anwesend war, hat ihrem Mann laut ihrer Rechtsvertretung verziehen. Laut Angeklagtem will das Paar in Zukunft zusammenleben.

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