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Friedensgerichte zuständig für Eingriffe zum Schutz von Kindern und Erwachsenen

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Autor: Fahrettin Calislar

Freiburg Das neue Gesetz zum Jugend- und Erwachsenenschutz übernimmt Bundesrecht im Bereich der Vormundschaft. Die Kernpunkte sind die Modernisierung der 100 Jahre alten Bestimmungen sowie die Übertragung der Hauptverantwortung auf die Friedensrichter. Das Gesetz führt dank individueller Lösungen zu mehr Autonomie für die Betroffenen.

Umstritten war während der Debatte gestern im Grossen Rat die geforderte Professionalisierung. Die Verantwortlichen müssten Juristen sein, argumentierte Justizdirektor Erwin Jutzet. Die Materie sei komplex und breit. Es brauche Leute mit Qualifikationen. Lebenserfahrung allein reiche nicht, sonst werde man den Anforderungen nicht gerecht, betonten die Befürworter. Antoinette De Weck (FDP, Freiburg) pflichtete Jutzet bei: Die Fälle würden komplizierter und die Bürger gingen weit, um ihr Recht zu erstreiten. «Wir haben keine Rechtsprechung unter den Eichen mehr», sagte sie mit Hinweis auf ein archaisches Rechtsverständnis.

Richter ohne Bodenhaftung

Nicolas Kolly (SVP, Essert) stört sich an der Pflicht, einen Jusabschluss vorlegen zu müssen, um Friedensrichter zu werden. Es sei ein Symptom der heutigen Gesellschaft, dass überall Anwälte aktiv seien, sagte er. «So schliessen wir die Tore für alle, die das Amt auch ohne juristische Ausbildung ausüben könnten.» Profis hätten eine eigene Sicht der Dinge und zu wenig Bodenhaftung. Roland Mesot (SVP, Châtel-St-Denis) beklagte, dass sich die Friedensrichter immer weiter von den Bürgern entfernen, obschon sie für eine «Justiz der Nähe» stehen. Er bevorzuge Juristen, aber ausnahmsweise sollten auch erfahrene Laien das Amt ausüben können. Kollys Antrag wurde mit 58 zu 37 Stimmen abgelehnt.

Für den Staat entstehen Folgekosten von 300000 Franken im Jahr. Ausserdem sind bis zu 15 weitere Vollzeitstellen in den Friedengerichten notwendig, um das Gesetz umsetzen zu können. Emanuelle Murith Kaelin (CVP, Bulle) bezeichnete das Gesetz als konzis, damit reagiere der Staat auf geänderte Bedürfnisse. Solange Berset (SP, Belfaux) betonte den erhöhten Personalbedarf in den «notorisch unterdotierten» Friedensgerichten. «Ihre Belastung ist im roten Bereich», das behindere ihre Funktionstüchtigkeit. André Schneuwly (Freie Wähler, Düdingen) würdigte das Gesetz als «Aufwertung der Solidarität in der Familie».

Für die erste Lesung des Gesetzes brauchte der Grosse Rat fast den ganzen Donnerstagmorgen. Die zweite Lesung des Gesetzes ist heute früh.

Solarmotion unzulässig

Die traktandierte Volksmotion der Grünliberalen Partei für die Förderung der Sonnenenergie hat der Grosse Rat für unzulässig erklärt. Dies, nachdem die Initianten ihre Motion – formell zu spät – zurückgezogen hatten. Mehrere Redner wiesen darauf hin, dass die gewählte Form nicht das richtige Instrument sei. Dabei betonten Vertreter aller Parteien und der zuständige Staatsrat Beat Vonlanthen ihre grundsätzliche Sympathie für das Anliegen der Förderung erneuerbarer Energien.

Verschoben: Keine Zeit mehr für die Diskussion zur Poyabrücke

Kurz vor Mittag verkündete die Präsidentin des Grossen Rates, Gabrielle Bourguet, was allen im Lauf des Morgens schon klar geworden war: Die kurzfristig anberaumte Debatte zu den Mehrkosten beim Bau der Poyabrücke musste der Rat ebenso kurzfristig wieder aus dem Programm kippen. Zu lange hatte die Erledigung des Vormundschaftsgesetzes gedauert. Da bleibe keine Zeit mehr, um dem brisanten Thema die nötige Aufmerksamkeit zu schenken, so Bourguet. Dafür ist das Poya-Paket heute früh zu Beginn der Debatte traktandiert.

Dem Rat liegen zwei Forderungen nach der Einrichtung der ersten Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) im Kanton sowie ein Postulat für ein beschleunigtes Verfahren vor (die FN berichteten).fca

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