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Friedensrichter Francis Schwartz kann noch nicht definitiv aufatmen

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Trotz des Freispruchs erster Klasse kann der Sens- ler Friedensrichter Francis Schwartz noch nicht aufatmen: Die Staatsanwaltschaft und auch die Privatklägerschaft haben beim Polizeigericht des Saanebezirks Berufung angemeldet. «Ich bin mit der Beweiswürdigung des Richters nicht einverstanden», begründet Staatsanwalt Markus Julmy. Richter Alain Gautschi habe die Aussagen der Auskunftsperson, die den suspendierten Sensler Friedensrichter des Diebstahls und des versuchten Diebstahls von einigen Hundert Franken bezichtigt, disqualifiziert. Die Aussagen des Beschuldigten habe er hingegen qualifiziert.

 In seiner Urteilsbegründung hatte Alain Gautschi am Montag erklärt, dass die Aussagen der Frau widersprüchlich und deshalb nicht glaubhaft seien. Francis Schwartz habe dagegen konsequent ausgesagt und sei darum glaubwürdiger (siehe FN vom Dienstag).

Privatkläger wägen ab

Ebenfalls Berufung angemeldet hat Markus Meuwly, Rechtsanwalt der Privatkläger. Das ist die Erbgemeinschaft, von deren Nachlass Schwartz gestohlen haben soll. «Ob wir die Berufung dann auch wirklich einreichen, ist noch nicht sicher», sagt Meuwly. «Es wird ein Abwägen sein», so der Anwalt. Die Privatklägerschaft hatte sich der Anklage der Staatsanwalt angeschlossen. Die Auskunftsperson hatte nie selbst Strafanzeige erhoben; als die Polizei jedoch vom Diebstahlverdacht erfuhr, setzte sichdie juristische Maschinerie von selbst in Gang. Der Polizeirichter wird nun sein Urteil schriftlich begründen. Sobald die Parteien das schriftliche Urteil haben, entscheiden sie, ob sie die Berufung auch tatsächlich einreichen. Passiert dies, so kommt der Fall vor das Strafgericht des Kantons.

«Berufung ist Zwängerei»

«Dass die Parteien Berufung anmelden, ist keine Überraschung», sagt Daniel Zbinden, Verteidiger des suspendierten Sensler Friedensrichters. Er ist überzeugt, dass die Urteilsbegründung des Polizeirichters vor dem Kantonsgericht standhalten wird. «Meiner Meinung nach ist es Zwängerei, Berufung einzulegen.»

Seit April 2012 ist Francis Schwartz suspendiert. Falls der Berufungsfall vor dem Kantonsgericht verhandelt wird, kann es noch eine Weile dauern, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. mir

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