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Frustrierter Polizist oder gewiefter Asylbewerber?

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Er soll einem Iraker eine Aufenthaltsbewilligung gegen Oralsex versprochen haben: Deswegen steht ein pensionierter Polizist und Gemeinderat vor dem Strafgericht des Saanebezirks.

Anwalt wurde zum Zeugen

Das Gericht hatte den Fall bereits im Oktober 2013 traktandiert. In einer schriftlichen Stellungnahme, die der Anwalt verfasst hatte, sagte der Asylbewerber aus, er habe die Fellationen praktiziert; in der Verhandlung hingegen gab er an, der Angeklagte habe ihm einen geblasen. Daraufhin legte sein Anwalt Nicolas Charrière sein Mandat nieder, um als Zeuge auftreten zu können; der Prozess wurde unterbrochen (die FN berichteten). Charrière stellte in der Untersuchung klar, dass er den Iraker falsch verstanden und die Sachlage verkehrt herum niedergeschrieben habe. Es sei der Angeklagte, der die Fellationen praktiziert habe.

«Dies ist ein seltsamer Fall», sagte der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser zu Beginn seines Plädoyers. Da stehe der kleine Asylbewerber, dort der geachtete Polizist und Gemeinderat. Doch schenke er dem Iraker Glauben. «Der Polizist hat die Notlage des Asylbewerbers ausgenutzt.» Gasser legte dar, dass der Iraker keinerlei Nutzen aus dem Prozess ziehe. «Er hat auch nie Anzeige erstattet»: Die Justiz war durch die Aussagen eines Kollegen des Irakers in einem anderen Prozess auf den Fall aufmerksam geworden.

Der Iraker sei verzweifelt gewesen, als er den Polizisten kennenlernte. «Dieser hat ihm einen Funken Hoffnung gegeben»: Er habe ihm gesagt, dass er den Beamten kenne, der seinen Asylantrag betreue–und dass er sich für ihn einsetzen werde. Der Polizist habe seine Autorität missbraucht, um an Sex zu kommen, und die Notlage des Asylbewerbers ausgenutzt. Gasser forderte darum eine bedingte Haftstrafe von zwei Jahren.

Albert Nussbaumer, der Anwalt des Asylbewerbers, bezeichnete den Angeklagten als Lügner: So sei bewiesen, dass er beim Amt für Bevölkerung und Migration Einsicht in das Dossier des Irakers verlangt habe. Polizeirapporte zeigten zudem, dass er mehrmals an Schwulen-Treffpunkten gesichtet worden sei. «Er ist ein frustrierter Polizist, der in den Bürodienst abgeschoben worden war.» Sein Mandant sei nur noch in der Schweiz, weil er wegen der unsicheren Lage im Irak nicht rückgeschafft werde.

«Nur der kleinste Zweifel»

Eine Freundin des Angeklagten betonte gestern in ihrer Zeugenaussage, dass der pensionierte Polizist sicher nicht homosexuell sei. Die Verteidigung ging auf dieses Argument gar nicht ein. Der Genfer Staranwalt Jacques Barillon sprach dem fünfköpfigen Gericht ins Gewissen: «Wenn auch nur der kleinste Zweifel an der Schuld meines Mandanten besteht, müssen Sie ihn freisprechen.»

Seine Mitarbeiterin Cyrielle Friedrich versuchte denn auch aufzuzeigen, dass die Aussagen des Asylbewerbers nicht glaubwürdig seien. «Er tat alles dafür, um in der Schweiz zu bleiben–und er hat erreicht, was er wollte: Er ist immer noch hier, obwohl sein Asylgesuch 2010 abgelehnt worden ist.» Die Anklage habe den Iraker als Opfer dargestellt. Doch habe sich dieser immer wieder in Widersprüche verwickelt. «Erst sagte er, der Angeklagte habe ihn aufgefordert, ihm einen zu blasen–um später zu sagen, der Angeklagte habe dies bei ihm getan.» Auch habe er zwar die Adresse des Angeklagten gekannt und den Weg dorthin gefunden. «Doch konnte er die Zimmer nicht beschreiben, denn er hatte nur von draussen hineingeschaut.» Kurz: Der Mann habe die ganze Geschichte erfunden, um sich am Angeklagten zu rächen.

Friedrich bestritt nicht, dass es sexuelle Kontakte zwischen ihrem Mandanten–der bei den anstehenden Gemeindewahlen nicht mehr antritt–und dem Asylbewerber gegeben hat. «Er hat sich aber nie als Polizist ausgegeben und hat nie eine Aufenthaltsbewilligung versprochen», er könne deshalb nicht wegen passiver Korruption oder der Ausnützung einer Notlage verurteilt werden, sondern müsse freigesprochen werden.

Das Gericht gibt sein Urteil am 9. März bekannt.

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