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Führungsorgan beschliesst leichte Lockerungen für das Vereinsleben

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Das Versammlungsverbot in der Schweiz gilt mindestens noch bis zum 8. Juni, ebenso wie das Verbot öffentlicher und privater Veranstaltungen oder die Pflicht zum Abstandhalten. Nun hat das Kantonale Führungsorgan aber leichte Lockerungen für Vereine beschlossen, bei denen ein kleiner Handlungsspielraum des Kantons genutzt wird, teilt das Führungsorgan mit. Die Änderungen betreffen Aktivitäten, die einen schrittweisen Wiedereinstieg ins Vereinsleben darstellen.

Vorstandssitzungen erlaubt

So können sich Vereinsvorstände ab sofort wieder zu Sitzungen treffen, auch wenn mehr als fünf Personen daran teilnehmen. Diese Lockerung ist aber an strenge Bedingungen geknüpft. So sei die Zahl der Sitzungsteilnehmer zu beschränken, und ein Sitzungsraum müsse mindestens vier Quadratmeter pro Person und zwei Meter Abstand zwischen ihnen erlauben.

Die Bedingungen gelten sowohl zu Hause bei einem Vorstandsmitglied als auch in anderen Räumen, die für diesen Zweck genutzt werden. Versammlungen von gesamten Klubs, Vereinen oder anderen Gruppierungen bleiben aber weiterhin strengstens verboten, schreibt das Führungsorgan.

Proben in Kleingruppen

Neu sind auch wieder Musikproben in Kleingruppen möglich. Für Chöre und Instrumentalensembles sind Gesamtproben weiterhin nicht erlaubt, wie aber beim Musikunterricht sind Gruppen von fünf Personen inklusive Dirigent möglich.

Die Freiburger Chorvereinigung hat ein Konzept mit Massnahmen für Chorproben von bis zu fünf Personen ausgearbeitet, was vom Führungsorgan akzeptiert wurde und nun auch für Instrumentalensembles gilt.

Bei zwei Personen muss die verfügbare Fläche mindestens 12 Quadratmeter, bei drei Personen 16 Quadratmeter, bei vier Personen 20 Quadratmeter und bei fünf Personen 25 Quadratmeter betragen.

Da das Übertragungsrisiko insbesondere beim Singen möglicherweise erhöht ist, muss ein Abstand von drei Metern zwischen den Personen eingehalten und der Raum regelmässig gelüftet werden. Besonders gefährdete Personen dürfen nicht an solchen Proben teilnehmen.

uh

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