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Fünf statt nur zwei Spielapparate

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Fünf statt nur zwei Spielapparate

Grosser Rat zum Gesetz über Spielapparate und Spielsalons

Der Grosse Rat hat sich am Montagabend für fünf Geschicklichkeitsspielautomaten in Spielsalons ausgesprochen. Der Staatsrat sah in seinem Gesetzesentwurf jedoch nur zwei vor. Die zweite Lesung wird im Juni vorgenommen.

Von IRMGARD LEHMANN

Der Freiburger Grosse Rat hatte sich am Montagabend ein weiteres Mal mit einem Entwurf des Staatsrates zum Gesetz über die Spielapparate und Spielsalons zu befassen. Ein zweiter Entwurf drängte sich auf, weil das Freiburger Stimmvolk die vom Grossen Rat verabschiedete Gesetzesrevision im September 2005 mit 61,4 Prozent deutlich verworfen hat.

Das Gesetz basierte auf einer liberalen Haltung und kam den Betreibern von Spielautomaten entgegen. Ein Gesetz, das dem Vorschlag des Staatsrates mit rigoroseren Bestimmungen zuwiderlief.

Höchsteinsatz zwei Franken

Mit dem deutlichen Nein des Stimmvolkes konnte der Staatsrat nun wieder seinen ursprünglichen Vorschlag unterbreiten: Am Montagabend hat der Grosse Rat in einer ersten Lesung der Gesetzesrevision bezüglich Geschicklichkeitsspielautomaten zugestimmt. Die Höchsteinsätze und Gewinne werden im Vergleich zum heutigen Gesetz nicht erhöht und betragen somit weiterhin zwei Franken (Einsatz). Der Gewinn ist auf 50 Franken limitiert.

Zwei Spielapparate in Gaststätten

In den Gaststätten dürfen lediglich zwei Geschicklichkeitsspielautomaten aufgestellt werden. Staatsratspräsident Claude Grandjean wollte auch in Spielsalons die Zahl der Apparate auf zwei beschränken. Auf den Willen des Volkes, das ein liberaleres Gesetz bachab geschickt hat, sei Rücksicht zu nehmen, argumentierte er.

Doch der Rat folgte dem Antrag der Kommission und sprach sich mit 62 zu 46 Stimmen für fünf Spielapparate in Spielsalons aus. Für eine erhöhte Anzahl plädierten Claudia Cotting (FDP, Senèdes) wie auch Markus Bapst (CVP, Düdingen). Marie-Thérèse Weber-Gobet (CSP, Schmitten), wiederum wies auf eine Studie hin, die besage, dass die Spielsucht u. a. in Spielsalons ihren Anfang genommen habe. Man sollte daher die Anzahl bei zwei bewenden lassen.

Zu Meinungsunterschieden Anlass gab ebenfalls die Höhe der Betriebsabgaben. Damien Piller (CVP, Villars-sur-Glâne) schlug einen Anteil von fünf Promille der registrierten Einsätze vor. Doch der Rat folgte dem Vorschlag der Kommission und des Staatsrates mit 68 zu 37 Stimmen und legte die Betriebsabgaben für einen Geschicklichkeitsspielautomaten auf sieben Promille fest – so wie es der Entwurf des Staatsrates vorsieht. Zwei Promille des Ertrages werden für soziale Projekte im Rahmen der Prävention und der Suchtbekämpfung eingesetzt.

Bedenkzeit gefordert

Grossratspräsident André Ackermann wollte das Gesetz mit einer zweiten Lesung und der Schlussabstimmung so schnell wie möglich unter Dach und Fach bringen. Doch diesem Vorhaben widersetzte sich Grossrat Jean-François Steiert (SP, Freiburg). Er wollte eine Bedenkzeit. Somit muss sich der Grosse Rat in einer nächsten Session nochmals mit der Materie befassen. Das neue Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken ist seit sechs Jahren in Kraft. Auf Grund des Gesetzes ist für Glücksspiele, die nur in Casinos betrieben werden dürfen, der Bund zuständig. Geschicklichkeitsspiele hingegen fallen in den Bereich der Kantone.

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