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Fünf statt vier Jahre im Amt

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Mit 89 zu 0 Ja-Stimmen fiel der gestrige Entscheid des Kantonsparlaments über das Gesetz zur Anpassung der Amtsdauer einiger Kommissionen eindeutig aus. Sämtliche Fraktionen sprachen sich einmütig für ein Eintreten auf die Vorlage aus.

Staatsratspräsident Maurice Ropraz (FDP) sprach wohl allen Anwesenden aus der Seele, als er das Geschäft «eine reine Formsache» nannte. Auch die beiden Lesungen des Gesetzes boten zu keinerlei grossen Diskussionen Anlass – zumal diese Änderung auch weder finanzielle noch personelle Auswirkungen hat, wie Maurice Ropraz betonte.

Drei Amtsbereiche betroffen

Betroffen von der neuen Regelung sind Mandatsträger in drei Amtsbereichen: die Verwaltungsratsmitglieder des Amts für Strassenverkehr und Schifffahrt (ASS), die Mitglieder der Fachprüfungskommission für die öffentlichen Gaststätten sowie die Verwaltungsratsmitglieder der kantonalen Lehrmittelverwaltung (KLV). Hintergrund ist das Gesetz zu den öffentlichen Nebenämtern vom September 2015, das die Mandatsdauer derselben per 1. Juli 2017 von vier auf fünf Jahre erhöht, was der entsprechenden Anpassung bei der Legislaturperiode entspricht. Gleichzeitig wird die Zahl der erlaubten Mandate auf drei reduziert, so dass die Mitglieder der Kommissionen des Staates nicht länger als 15 Jahre im Amt bleiben können.

Diese neue Amtsdauer von fünf statt vier Jahren sowie die maximale Amtsdauer von 15 Jahren gilt mit dem gestrigen Entscheid nun auch für den ASS- und den KLV-Verwaltungsrat sowie für die Fachprüfungskommission für die öffentlichen Gaststätten. Das entsprechende neue Gesetz tritt ebenfalls auf den 1. Juli in Kraft.

Mehr Transparenz gefordert

In der Diskussion fiel einzig Grossrat Denis Chassot (La Broye c’est vous, Bussy) auf. Er wünschte sich «mehr Transparenz, was die Zusammensetzung dieser Kommissionen betrifft». Staatsratspräsident Maurice Ropraz entgegnete, dass es jedes Mal eine rechtliche Grundlage für die Erneuerung der Kommissionen gebe. Dabei kämen die unterschiedlichsten Kriterien zum Tragen, die von Kommission zu Kommission variieren könnten.

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