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Für bessere Vorbereitung der Grossräte

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Für bessere Vorbereitung der Grossräte

Die Grossrätinnen und Grossräte sollen die Unterlagen zu den Verhandlungsgegenständen mindestens 14 Tage vor Sessionsbeginn erhalten. Mit diesem Antrag ist der Grossrat Heinz Etter durchgekommen.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Der Grosse Rat hat am Montagabend die erste Lesung des Grossratsgesetzes beendet. Dabei konnte Heinz Etter (FDP, Ried bei Kerzers) einen Erfolg verbuchen. Er wollte, dass der Grosse Rat mindestens 14 Tage im Voraus einberufen wird, und dies mit den Unterlagen zu den Verhandlungsgegenständen. Der Gesetzesentwurf sah eine Einberufung mindestens acht Tage im Voraus vor.

Nach seinen Worten ist eine seriöse Meinungsbildung nicht möglich, wenn die Unterlagen erst eine Woche vor Sessionsbeginn eintreffen. Als Beispiel nannte er gerade das Grossratsgesetz mit seinen 205 Artikeln. Er gab dabei zu bedenken, dass die Grossräte auch einen Beruf ausüben.

Laut Georges Godel, Berichterstatter des Büros des Grossen Rates, ist dies aber nicht immer möglich, da sich das Büro 18 Tage vor Sessionsbeginn treffe. Und die parlamentarischen Kommissionen hätten zu diesem Zeitpunkt oft ihre Sitzungen noch nicht abgeschlossen. Dennoch wurde der Antrag von Heinz Etter mit 61 zu 26 Stimmen (4 Enthaltungen) klar angenommen.

Gewisse Form der Berichterstattung über geheime Beratungen möglich?

Der Grosse Rat kann wie bisher eine geheime Beratung beschliessen, wenn es darum geht, den Persönlichkeitsschutz oder ein wichtiges öffentliches Interesse zu wahren. Dies trifft u.a. bei Begnadigungsgesuchen zu. Die akkreditierten Journalisten können die geheimen Beratungen zwar verfolgen, durften aber bisher nicht darüber berichten.

Im Entwurf des Grossratsgesetzes ist neu vorgesehen, dass die Medien über diese Beratungen in einer Weise berichten dürfen, die den Schutz, der mit den geheimen Beratungen bezweckt wurde, nicht verletzt. Gilles Schorderet (SVP, Zénauva) wollte aber nicht, dass die Journalisten anwesend sein und in einer gewissen Weise darüber berichten dürfen. Unterstützung erhielt er, was den zweiten Punkt betrifft, von Denis Boivin (FDP, Freiburg). Nach seinen Worten ist dieser zu vage formuliert und lässt mehrere Interpretationen offen.

Mit 58 zu 23 Stimmen befürwortete der Grosse Rat, dass die Journalisten weiterhin den geheimen Beratungen beiwohnen dürfen. Mit 41 zu 38 Stimmen sprach er sich auch für eine gewisse Berichterstattung aus. Angesichts des knappen Ergebnisses muss die zweite Lesung abgewartet werden, um zu wissen, ob Journalisten über geheime Beratungen in einer gewissen Weise berichten dürfen.

Änderungsanträge auf Bildschirm

Weiter hat der Grosse Rat Anträge von Denis Boivin und von Isabelle Joye (CVP, Freiburg) deutlich angenommen. Im ersten Fall müssen Änderungsanträge schriftlich und unterzeichnet dem Grossratspräsidenten unterbreitet werden, bevor sie begründet werden. Zudem muss jedes Grossratsmitglied über den Änderungsantrag in Kenntnis gesetzt werden. Gemäss Isabelle Joye müssen die Änderungsanträge elektronisch oder schriftlich formuliert werden. Diesbezüglich konnte Georges Godel in Aussicht stellen, dass die Änderungsanträge in absehbarer Zeit auf einer Leinwand ablesbar sein werden.

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