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Für Erhöhung der Priesterlöhne

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Für Erhöhung der Priesterlöhne

Budget 2004 für Besoldung der Pfarreiseelsorger vorgelegt

Der Jahreslohn der katholischen Priester im Kanton Freiburg soll auf Beginn des kommenden Jahres auf 65 000 Franken erhöht werden. Hauptziel der Anpassung ist es, die Grundlage für eine existenzsichernde Altersvorsorge zu schaffen.

Von WALTER BUCHS

Der Jahreslohn der Priester in der Diözese beträgt im laufenden Jahr einheitlich 45 960 Franken brutto. Schon seit vielen Jahren wird von verschiedener Seite die Notwendigkeit unterstrichen, diesen Referenzlohn anzuheben. Bei diesem Betrag sind die Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV und Pensionskasse) zu tief, um im Alter von der Rente leben zu können.

Neues Finanzstatut

Nach Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten und Konsultation der Betroffenen hat der Priesterrat der Diözese am 13. März 2003 ein neues Finanzstatut verabschiedet, welches darauf am 17. April von Bischof Genoud genehmigt wurde. Der Diözesanbischof ist die Anstellungsbehörde und damit der rechtliche Arbeitgeber der Seelsorger.

Gemäss dem Finanzstatut soll der Bruttolohn der Priester bei einer Vollanstellung von 60 000 Fr. am 1. Januar 2004 (Minimum) auf 75 000 Franken am 1. Januar 2008 (Maximum) ansteigen. Als Gegenleistung wird der Abzug für die Wohnung und die Haushalthilfe erhöht. Das Statut regelt ebenfalls die Modalitäten der schrittweisen Pensionierung und die entsprechende Gehaltsberechnung.

Ein erster Schritt

Im Rahmen des Budgetentwurfs 2004 der Kasse für die Besoldung der Pfarreiseelsorger schlägt der Exekutivrat der katholischen kirchlichen Körperschaft (kkK) seiner Vollversammlung nun vor, den Jahres-Bruttolohn der Priester in einem ersten Schritt im kommenden Jahr auf 65 000 Franken anzuheben. Wie der Präsident des Exekutivrates, Michel Monney, am Mittwoch vor den Medien ausführte, ist dies «unbedingt notwendig und tragbar».

Diesem Urteil schliesst sich auch die Geschäftsprüfungskommission in ihrem Bericht zu Handen der Plenarversammlung an, welche das Budget 2004 am kommenden Samstag behandeln wird. Nach Meinung der Geschäftsprüfungskommission wird die Neuregelung eine bessere Einheit des Finanzstatuts der Diözesanpriester und der Laienseelsorger mit sich bringen, deren Löhne bereits früher eine Anpassung erfahren haben. Die Gehälter der Laienseelsorger sollen übrigens mit einem halben Prozent Teuerungsausgleich angepasst werden.

In seiner Botschaft zu Handen der Plenarversammlung ruft der Exekutivrat in Erinnerung, dass das Hauptziel der Gehaltsanpassung darin besteht, dass die Priester im Ruhestand eine bessere soziale Vorsorge haben werden. Diese solle mittelfristig dazu führen, dass die Pfarreien weniger für die ergänzenden Leistungen der Priester im Ruhestand zu bezahlen haben. Zudem wird darauf hingewiesen, dass gleichzeitig mit der Lohnerhöhung die Kostenbeteiligung des Priesters für seine Wohnung und für die Pfarrhaushilfe erhöht wird, was die Pfarreien wiederum entlastet.

«Angemessene Entlöhnung»

In einer Stellungnahme an der gestrigen Pressekonferenz begrüsste Bischofsvikar Kurt Stulz das neue Lohnreglement. Er wies darauf hin, dass heute viele Priester im Ruhestand auf zusätzliche Unterstützung durch die Besoldungskasse angewiesen seien. «Der Priesterlohn sollte so gestaltet sein, dass ein Priester im Ruhestand von der AHV und der Pensionskasse leben kann», betonte Bischofsvikar Stulz. Als Begründung für die Anpassung erwähnte er im Weiteren den grossen zeitlichen Einsatz (60 bis 70 Wochenstunden sind keine Seltenheit) und die Verantwortung der meisten Priester sowie die lange Ausbildung.

Budgetvorschläge 2004

Das der kkK-Vollversammlung vorgeschlagene Budget 2004 der Besoldungskasse der Pfarreiseelsorger weist bei Einnahmen und Ausgaben von je rund 10,8 Mio. Fr. einen Ausgabenüberschuss von 4755 Fr. aus. Gemäss Bericht der Geschäftsprüfungskommission steigen die Ausgaben wegen der Erhöhung der Priestergehälter (inkl. Soziallasten) um 1,7 Mio. Fr. Präsident Monney gab den Medienvertretern am Dienstag zudem zu bedenken, dass der Nettolohn des Priesters im kommenden Jahr pro Monat gerade um 330 Franken ansteige. Die Hälfte der Erhöhung gehe an die 1. und 2. Säule. Zudem würden die Kostenbeteiligungen erhöht.

Vier Millionen von den Pfarreien

Die kkK-Vollversammlung wird sich am kommenden Samstag an ihrer letzten Sitzung der Legislatur auch mit dem Voranschlag der Körperschaft selber befassen. Bei einem Gesamtaufwand von 6,95 Mio. Fr.
(+ 3,68%) beträgt der Anteil der Pfarreien genau vier Millionen Franken. Im Vergleich zur Rechnung 2002 bedeutet dies eine Zunahme um 300 000 Fr. oder 8,57 Prozent. Ohne Auflösung einer Reserve und Gewinnvortrag aus der Rechnung 2002 wäre der Beitrag höher ausgefallen. Die Geschäftsprüfungskommission gesteht, dass die Zunahme beträchtlich ist, hält aber dem Exekutivrat zugute, dass er die Ausgaben so tief als möglich halte. Es werde nämlich weiterhin Druck auf die Ausgaben der Körperschaft ausgeübt.

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